Gesetzeslücken bei den Flankierenden - Österreich ist weiter

  • Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit
Artikel
Verfasst durch Daniel Lampart

Einführung der Solidarhaftung notwendig

In der kommenden Session steht die Erweiterung der Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zur Diskussion. Die vorberatende Kommission des Nationalrates will Lücken schliessen, der Ständerat jedoch zieht völlig unverständlich bei der Einführung einer effizienten Solidarhaftung die Bremse.

Mit den Flankierenden Massnahmen hat die Schweiz grundsätzlich ein Instrument, mit dem die Zuwanderung von Erwerbstätigen kontrolliert werden kann. Der Grundsatz der Flankierenden ist: Wer in der Schweiz arbeitet, muss einen Schweizer Lohn erhalten und zu Schweizer Arbeitsbedingungen beschäftigt werden. Wird der Grundsatz der Flankierenden über Kontrollen, Mindestlöhne und Sanktionen konsequent durchgesetzt, können die Schweizer Löhne geschützt werden, und die Arbeitgeber können keine billigen Arbeitskräfte aus dem Ausland auf Kosten der inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anstellen.

Lücken schliessen

Leider haben die Flankierenden gesetzliche Lücken, die von verantwortungslosen Firmen genutzt werden, um die Schweizer Lohnbestimmungen zu umgehen. Die Probleme sind insbesondere die Scheinselbständigkeit und die Subunternehmerketten. Das hat auch die GPK des Nationalrates klar festgehalten. Mit der Osterweiterung ist die Durchsetzung der Schweizer Löhne noch schwieriger geworden. Wie sollen die Kontrolleure eine seriöse Lohnbuchkontrolle in Polen oder in Ungarn machen? Darum müssen die Flankierenden erlauben, die Löhne direkt in der Schweiz durchzusetzen. Bauhandwerkerfirmen müssen in vielen Branchen mittlerweile Kautionen hinterlegen. Das hilft teilweise. Doch bei Subunternehmerketten ist dieses Instrument oft wirkungslos. In letzter Zeit sind vermehrt Subunternehmerkonstrukte mit Firmen aus EU-8 aufgeflogen, bei denen in krasser Weise gegen Schweizer Arbeitsbedingungen verstossen wurde. Das EU-Mitglied Österreich hat seine Flankierenden bei der Ost-Erweiterung verschärft. Es wurde eine Solidarhaftung eingeführt. Zudem müssen die ausländischen Firmen ihre Löhne im Voraus melden, was die Kontrolle erleichtert.

Solidarhaftung ist nötig – und rasch einzuführen

Die WAK des Nationalrates hat im März beschlossen, diese Lücken bei den Flankierenden Massnahmen zu schliessen. Sie hat Massnahmen zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit und eine vorgängige Lohnmeldung beschlossen. Zur Bekämpfung der Missbräuche über Subunternehmerkonstrukte hat sie sich für eine Solidarhaftung sowohl bei privaten als auch bei öffentlichen Aufträgen entschieden. Der Ständerat hingegen bremst die Einführung einer wirksamen Solidarhaftung – u.a. nach einer Intervention von Bundesrat Schneider-Ammann. Es besteht die Gefahr, dass am Schluss eine wenig wirksame, aber in der Umsetzung bürokratische Variante der Solidarhaftung resultiert. Dabei wäre das Geschäft reif: Die Nationalratskommission hat eine wirksame und unbürokratische Solidarhaftung beschlossen. Sie kann und muss so schnell als möglich eingeführt werden.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

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