Gegen die Angestellten, die kleinen Läden und die Kantone

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Verfasst durch Ewald Ackermann

Bundesrat will Ladenöffnungsgesetz

Das vom Bundesrat neu vorgeschlagene Gesetz über die Ladenöffnungszeiten (LadÖG) will allen Detailhändlern neu schweizweit erlauben, ihre Geschäfte während der Woche mindestens von 06.00 bis 20.00 und samstags von 06.00 bis 19.00 offen zu halten. Für den SGB gehört das Gesetz in den Papierkorb.

Am Anfang stand die Motion Lombardi. Der Motionär verlangte schweizweit Mindestladungsöffnungszeiten, die Räte winkten das Anliegen durch, der Bundesrat legt nun brav ein gerade mal drei Artikel starkes und damit wohl das kürzeste Gesetz in der Schweiz vor. In der Kürze liegt jedoch nicht immer nur Würze sondern oft geballter Blödsinn. So lehnt der SGB das Gesetz in der Vernehmlassung denn entschieden ab. Drei Motivbündel sind ausschlaggebend.

Arbeitsbedingungen noch stressiger

Die Arbeitsbedingungen im Verkauf werden mit so verlängerten Öffnungszeiten noch stressiger, noch weniger planbar, noch verstückelter, was insbesondere alleinerziehende Mütter vor grosse Probleme stellt. Welche Kita hat während der Woche bis 20.00 oder samstags bis 19.00 offen? Bereits jetzt sind die Arbeitsbedingungen im Verkauf prekär, sie würden dies in Zukunft noch viel mehr sein. Das erklärt denn auch, warum sich in Umfragen stets bis zu 90 % der Angestellten gegen längere Öffnungszeiten wenden.

Grosse bevorzugt, Kleine gefressen

Der zuständige SGB-Zentralsekretär Luca Cirigliano sagt es so: „Der neuen Vorschrift liegt die falsche Annahme zugrunde, längere Ladenöffnungszeiten würden automatisch mehr Umsatz generieren.“ Das tun sie aber nicht. Das Gesetz bevorzugt eindeutig die grossen Läden, die mit weniger Personal pro Fläche eine Verlängerung der Öffnungszeiten besser meistern können als die kleinen Geschäfte. Fazit von Cirigliano: „Grosse Anbieter können mit längeren Ladenöffnungszeiten die kleineren Anbietenden regelrecht „aushungern“, gerade auch, wenn der zusätzliche Umsatz in den Randstunden gering ist, jedoch eine frühere Schliessung aus Image-Gründen für kleinere Läden nicht in Frage kommt.“

Kein Respekt demokratischer Entscheide

In vielen Kantonen sind in den letzten Jahren längere Ladenöffnungszeiten abgelehnt worden, oft überaus deutlich. Wenn der Bund hier nun per Gesetz überall längere Öffnungszeiten durchsetzen will, ist dies eine Zwängerei und eine schwere Attacke auf Demokratie und föderale Souveränität. So verwundert denn auch nicht, dass sich neben den Gewerkschaften auch die Kantone gegen diese arrogante Ausweitung wehren. Ein bisschen mehr Respekt vor der Demokratie hätte man von den federführenden Stellen der Revision eigentlich erwarten können.

Fazit für den SGB: der Gesetzesvorschlag gehört ersatzlos in den Papierkorb.

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

031 377 01 17

luca.cirigliano(at)sgb.ch
Luca Cirigliano
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