Gegen den Ausverkauf des Jugendschutzes

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Medienmitteilung
Verfasst durch SGB-Jugendkommission

Jugendschutzalter für gefährliche Arbeiten nicht senken

Mit Konsternation hat die SGB-Jugendkommission heute – und erst noch via Presse – davon erfahren, dass das Seco der eidgenössischen Arbeitskommission eine Vorlage unterbreitet hat, welche eine Senkung des Jugendschutzalters für gefährliche Arbeiten während der Lehre vorsieht. Dieses Vorhaben ist umso überraschender als die Berufsunfälle in der Lehre in letzter Zeit markant zugenommen haben. Zwischen 2005 und 2009 sind sie von 18 300 auf 19 700 gestiegen. Das ist ein Anstieg von 8 % innert 4 Jahren. Ein Viertel dieser verunfallten Lehrlinge sind unter 16 Jahre; dies ungeachtet der gesetzlichen Vorschriften, die für diese Jugendlichen bisher strenger gehalten sind.

Anlässlich der Revision des Arbeitsgesetzes im Jahr 2006 hat der SGB die Senkung des Schutzalters von 20 auf 18 Jahre bekämpft. Die 2008 in Kraft getretene Verordnung 5 über den Schutz von jungen Arbeitnehmer/innen suchte die negativen Folgen dieser Revision abzumildern, indem sie insbesondere verbot, Lehrlingen unter 16 Jahren gefährliche Arbeiten zu übertragen. Jetzt wollen die Behörden sogar diesen letzten Schutz eliminieren. Dies irritiert umso mehr, als die heute geltenden Schutzbestimmungen nie evaluiert wurden. Zu allererst muss nun untersucht werden, weshalb die Zahl Berufsunfälle von jugendlichen ArbeitnehmerInnen und insbesondere von solchen unter 16 Jahren stark gestiegen ist und ob die heute geltenden Schutzbestimmungen überhaupt durchgesetzt werden. Die SGB-Jugendkommission beharrt auf wirksamen Schutzmassnahmen. 

Auskünfte

 

  • Véronique Polito, Zentralsekretärin SGB, 079 436 21 29

 

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

031 377 01 17

luca.cirigliano(at)sgb.ch
Luca Cirigliano
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