Waffengewalt ist in den letzten Jahren vermehrt zum traurigen Alltag geworden – denken wir an die Anschläge auf die Pariser Zeitschrift "Charlie Hebdo" oder auf Moscheen in Christchurch. Darauf haben viele Länder mit einer Modernisierung es Waffenrechts reagiert, um die Beschaffung gewisser, besonders gefährlicher Waffen für potentielle TerroristInnen und Kriminelle schwieriger zu machen.
Auch die EU: sie will mit einer neuen Waffenrichtlinie wesentliche Bestandteile halbautomatischer Waffen einzeln markieren, registrieren und damit rückverfolgbar machen. Die Schweiz will diese Richtlinie autonom ins eigene Recht übernehmen. Denn automatische und halbautomatische Waffen sind in den Waffenregistern der Kantone bis heute nur sehr lückenhaft registriert.
Schweizer Lösung sichert Verbleib im Schengen-Raum
Bundesrat und Parlament setzen dabei auf eine massgeschneiderte Lösung à la Suisse, die der Schützen- und Schiesssport-Tradition unseres Landes Rechnung trägt, aber auch unser aller Sicherheit verbessert. Und die gleichzeitig so ausgestaltet ist, dass die Schweiz im für uns so wichtigen EU-Schengen-Sicherheitsraum verbleiben kann und so Tourismus und Wirtschaft weiterhin profitieren können. Über diese Teilrevision des Waffenrechts entscheiden die Stimmberechtigten am 19. Mai.
Um was geht es genau?
Die meisten Anpassungen sind minimal und eher technischer Natur. Einzig wirkliche Neuerung ist ein kantonales Register, in dem halbautomatische Waffen eingetragen werden. Neu muss man entweder in einem Schützenverein sein oder mit absolvierten Kursen belegen können, dass man mit einer halbautomatischen Waffe umgehen kann, um gewissen Waffen besitzen zu dürfen. Konkret wird im Schweizer Waffengesetz folgendes geregelt:
- Sturmgewehre können wie heute nach dem Militärdienst übernommen werden, sofern die vollautomatische Funktion deaktiviert ist.
- Im Schweizer Schiesssport können weiterhin auch halbautomatische Waffen mit grossem Magazin wie z. B. das Armee-Sturmgewehr verwendet werden.
- Um halbautomatische Waffen besitzen oder kaufen zu können, braucht es auch weiterhin weder medizinische noch psychologische Tests.
- Ein gibt kein zentrales Waffenregister, vorgesehen sind nur kantonale Register.
- Jägerinnen und Jäger können ihre Waffen wie bisher verwenden.
Wer bereits eine halbautomatische Waffe besitzt, muss diese innerhalb von drei Jahren dem kantonalen Waffenbüro melden - falls sie nicht schon registriert ist. Wer künftig eine erwerben will, muss nach fünf und nach zehn Jahren nachweisen, dass er damit regelmässig schiesst oder Mitglied eines Schützenvereins ist. Sammler müssen künftig nachweisen, dass sie solche Waffen sicher aufbewahren und ein Waffenverzeichnis führen.
Mehr Sicherheit mit wenig Aufwand
Alles in allem also sehr bescheidene Änderungen, die wenig Aufwand generieren, wenn überhaupt. Und die sicherstellen, dass solche gefährlichen Waffen nicht in die falschen Hände geraten. So wird unser aller Sicherheit erhöht. Aber auch an gewissen Arbeitsplätzen, wo in den letzten Jahren die Angst der Mitarbeitenden vor Schusswaffenzu Recht zugenommen hat, sei es bei Beamten, PolizistInnen oder Verkaufspersonal, steigt die Sicherheit. Die Polizei kann Waffenhandel und -schmuggel sowie mit solchen Waffen begangene Verbrechen besser verhindern oder zumindest aufklären.
Nicht zuletzt stärkt und sichert ein Ja am 19. Mai unsere Mitgliedschaft im Schengen-Raum. Die Schweizer Behörden können sich weiterhin elektronisch mit ihren europäischen KollegInnen austauschen, die Schweizer Wirtschaft und der Tourismus weiterhin vom vereinfachtem, sicheren Grenzverkehr profitieren. Und wir SchweizerInnen werden auch in Zukunft die Vorzüge der Reisefreiheit geniessen können, ohne an EU-Flughäfen wieder stundenlang in der Schlange für Drittländer warten zu müssen.
Wer möchte schon auf mehr Sicherheit und Prosperität im Inland und mehr Freiheit beim Reisen verzichten, nur weil das Waffengesetz punktuell geändert wird? Deshalb sagen die Gewerkschaften am 19. Mai Ja zur Modernisierung des Waffengesetzes.