Schloss auf Laptop-Tastatur

Foto: © Jonathan Schoeps / photocase.de

 

Für ein Datenschutzgesetz das wirklich schützt!

  • Gewerkschaftsrechte
  • Arbeitsrechte
Artikel
Verfasst durch Luca Cirigliano

Der Nationalrat muss nachbessern

Ein zahnloses Datenschutzgesetz (DSG), das gegen Grundrechte verstösst, den Status Quo verschlechtert und nicht EU-kompatibel ist: Bessert der Nationalrat nicht nach, gehört das Ding zurückgewiesen.

Sogar die NZZ konnte nicht umhin, zu vermelden: Der Entwurf für ein neues Datenschutzgesetz sei ungenügend, warne der eidgenössische Datenschutzbeauftragte. Ohne Nachbesserungen könnte die EU der Schweiz gar die Gleichwertigkeit absprechen.

Note: ungenügend

Was ist passiert? Das Parlament fasste den Auftrag, den Datenschutz zu stärken und dem digitalen Wandel anzupassen. Gemacht hat es fast das Gegenteil. Jedenfalls kann von einer Stärkung, so wie es die EU mit ihrem neuen Datenschutzrecht gemacht hat, nicht die Rede sein.

Für Arbeitnehmende besonders stossend ist, dass die Parlamentsmehrheit in Art. 4 nicht einmal die Bearbeitung hochsensibler Daten wie Gewerkschaftsmitgliedschaft schützen will. Dies wäre ein offener Bruch mit von der Schweiz ratifiziertem Völkerrecht, u.a. der EMRK sowie einschlägiger ILO-Konventionen.

Die EU ist derzeit daran, das Datenschutzniveau von Drittstaaten inklusive der Schweiz zu überprüfen. Das Bundesamt für Justiz musste Fragen beantworten zur heutigen gesetzlichen Situation, zum Stand der laufenden Gesetzesrevision sowie zu den konkreten Aufgaben und Ressourcen des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten. Die Resultate der Überprüfung werden vermutlich im nächsten Frühjahr vorliegen, so dass die EU-Kommission spätestens Ende Mai entscheiden kann, wie dies die EU-Datenschutzgrundverordnung vorschreibt. Ändert sich nichts, muss sie der Schweiz dann wohl die Gleichwertigkeit absprechen.

Hausaufgaben erledigen

So wie das DSG im Moment daherkommt, bleibt nur ein Fazit: Rückweisung an die Kommission mit dem Auftrag, eine Vorlage auszuarbeiten, die mindestens folgende Anforderungen erfüllt:

  • Vereinbarkeit- mit dem Übereinkommen SEV 108 (Europarat) sowie ILO-Recht
  • Sicherstellung der Anerkennung der Äquivalenz mit der Verordnung (EU) 2016/679
  • Kompatibilität mit den Schengen-Verträgen
  • mindestens das gleiche Schutzniveau wie es das heutige gültige DSG garantiert

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

031 377 01 17

luca.cirigliano(at)sgb.ch
Luca Cirigliano
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