Paul Rechsteiner
 

Fünf Wochen Ferien – ein Minimum

  • Arbeit
Artikel

Gastbeitrag von alt SGB-Präsident Paul Rechsteiner

Es ist immer interessant, Menschen zuzuhören, wenn sie über ihre Arbeit sprechen. In letzter Zeit begegne ich zunehmend Leuten, die es
stört, dass sie noch immer nur vier Wochen Ferien im Jahr haben. Während es beim Lohn vorwärtsgegangen ist – wenn auch vielfach nur ungenügend –, hat sich bei ihren Ferien seit Jahrzehnten nichts bewegt.

Das spiegelt, so wie ich es wahrnehme, ein grösseres Unbehagen. Viele, die in Ostschweizer Betrieben arbeiten, identifizieren sich mit ihrer Arbeit. Ebenso verbreitet ist aber die Feststellung, dass der Stress bei der Arbeit gestiegen ist. Die Anforderungen sind hoch. Vier Wochen Ferien sind rasch aufgebraucht. Erst recht bei Familien mit Kindern. Die Flucht in die Teilzeitarbeit ist für die meisten keine Lösung. Dass es dereinst mit der Pensionierung besser wird, ist ein schwacher Trost. Schaut man auf die Realität in der Arbeitswelt,
so fallen allerdings grosse Unterschiede auf. Sobald es in einer Branche Gesamtarbeitsverträge gibt, sind die Verhältnisse besser. Das heisst: Die Ferienansprüche sind höher. Regelmässig sind fünf Wochen Ferien das Minimum. Für Ältere liegt der Anspruch oft bei sechs Wochen. Und es gibt viele Zwischenstufen.

Gesamtarbeitsverträge werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden abgeschlossen. Sie regeln die Arbeitsbedingungen in vielen gewerblichen und industriellen Branchen, aber auch bei manchen Dienstleistungen. Dass der Ferienanspruch auf dem Bau und im Gastgewerbe, aber auch in Branchen wie der Gebäudetechnik mindestens fünf Wochen beträgt, ist ausschliesslich den in diesen Branchen geltenden Gesamtarbeitsverträgen zu verdanken. Gäbe es sie nicht, hätten die meisten nur vier Wochen Ferien. Wie ohne Gesamtarbeitsvertrag auch ihre übrigen Arbeitsbedingungen schlechter wären. Ohne Gesamtarbeitsvertrag gilt nur das Gesetz. Das  esetz regelt das Minimum. Und dieses Minimum liegt beim Ferienanspruch seit über vierzig Jahren bei vier Wochen. In diesen vierzig Jahren ist die schweizerische Wirtschaftsleistung enorm gewachsen. Auch die Löhne und die Sozialversicherungsleistungen sind gestiegen. Stehen geblieben ist hingegen der Ferienanspruch. 

Blickt man zurück, so sind Ferien für alle – genauso wie die Schaffung der AHV – eine Errungenschaft der Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg. Nach schwierigen Krisen- und Kriegsjahren ging es damals endlich vorwärts. Aber automatisch kamen die Fortschritte nicht. Sie mussten erkämpft werden. Auf dem Bau waren die Baumeister der Ansicht, Bauarbeiter bräuchten keine Ferien, weil sie bei der Arbeit immer an der frischen Luft seien. Ein grosser Streik war nötig, bis der Anspruch auf bezahlte Ferien erstmals landesweit anerkannt wurde. 

Heute ist beim gesetzlichen Ferienanspruch wieder ein Schritt nach vorne fällig. Aus wirtschaftlichen Gründen, aber vor allem, weil das einem verbreiteten Bedürfnis entspricht. Eine Initiative für mindestens sechs Wochen Ferien scheiterte vor über einem Jahrzehnt in einer 
Volksabstimmung. Der Sprung von vier auf sechs Wochen war für eine Mehrheit offenbar zu gross. 

Heute, so meine ich, wäre ein Minimum von fünf Wochen genauso mehrheitsfähig wie die 13. AHV-Rente. Fünf Wochen Ferien im Jahr sind nicht mehr als Anstand.
 

Dieser Beitrag ist zunächst im St. Galler Tagblatt erschienen.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Co-Sekretariatsleiter und Chefökonom

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Daniel Lampart
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