Die Kommission des Ständerats will kantonale Mindestlöhne unterbieten. Arbeitnehmende mit tiefen Löhnen sollen noch weniger verdienen. Betroffen wären insbesondere Frauen im Gastgewerbe, im Detailhandel, in Coiffeursalons oder in der Reinigung. Für Tausende Berufstätige mit Mindestlohn würde der Anspruch auf ein existenzsicherndes Einkommen ausgehebelt. Der Bund hält klar fest, dass eine solche Regelung verfassungswidrig ist.
Die Mehrheit der bürgerlichen Parteien will den Arbeitgebern erlauben, trotz Vollzeitpensum Löhne zu bezahlen, die nicht zum Leben reichen. Dadurch entsteht eine Lücke. Diese muss die Gemeinden über Sozialhilfe schliessen, welche die Allgemeinheit bezahlt, während Arbeitgeber weniger Lohn entrichten und höhere Gewinne erzielen.
Besonders stossend ist die Missachtung der Verfassung und des Föderalismus durch die sogenannten Kantonsvertreter. Mit ihren Beschlüssen verletzt die Kommissionsmehrheit Grundprinzipien des Schweizer Rechtsstaats, obwohl sowohl der Bund als auch die Kantone auf diese Rechtsverletzungen hingewiesen haben. Das alles wird in Kauf genommen, damit Arbeitgeber tiefere Löhne bezahlen können, die nicht zum Leben reichen. Zwar konnte ein Besitzstand erreicht werden, dieser reicht jedoch nicht aus, da er die Inflation nicht abdeckt.
Kantonale Mindestlöhne sind – im Rahmen der Personenfreizügigkeit – ein wichtiges Instrument gegen Lohndumping. Die Arbeitgeber und die bürgerliche Kommissionsmehrheit schwächen den Lohnschutz vor den anstehenden Europa-Abstimmungen. Das ist ein Spiel mit dem Feuer und gefährdet die erfolgreiche, sozial flankierte Öffnungspolitik gegenüber der EU.
Mehr Sonntagsarbeit für weniger Lohn
Die Kommissionsmehrheit will den Schutz der Arbeitnehmenden massiv abbauen. Auf Drängen des Kantons Zürich soll im Detailhandel an bis zu zwölf Sonntagen pro Jahr bewilligungsfreie Sonntagsarbeit erlaubt werden, anstelle der bisherigen vier Sonntage. Dabei verzichtet die Mehrheit der Kantone heute bewusst darauf. Zudem haben die Gewerkschaften zwei Drittel aller Volksabstimmungen zu längeren Ladenöffnungszeiten gewonnen.
Gleichzeitig sind die Arbeitsbedingungen im Detailhandel bereits heute besonders schwierig. Sie sind geprägt von unregelmässigen Arbeitszeiten, gesplitteten Arbeitstagen, geringer Planbarkeit, körperlich anstrengenden Tätigkeiten und tiefen Löhnen. Eine Ausweitung der Sonntagsarbeit würde diese Belastungen weiter verschärfen.
Die Beschlüsse der Kommission gehen noch weiter. Die heute geltenden Lohnzuschläge für Sonntagsarbeit werden in Frage gestellt. Heute gilt ein Zuschlag von 50 Prozent, solange Sonntagsarbeit ausserordentlich bleibt und maximal vier Sonntage geleistet werden. Wer künftig mehr als sechs Sonntage arbeitet, soll den Anspruch auf diesen Zuschlag für alle geleisteten Sonntage verlieren. Das Verkaufspersonal müsste künftig an deutlich mehr Sonntagen arbeiten und würde gleichzeitig die Zuschläge verlieren. Das bedeutet mehr Belastung bei tieferem Lohn.
Das ist für den SGB inakzeptabel. Wer arbeitet, muss von seinem Lohn leben können und verdient einen freien Sonntag. Der SGB wird sich mit aller Kraft gegen diese Angriffe auf das Arbeitsrecht wehren.

