Freiwilligkeit führt nicht zum Ziel – es braucht verbindliche Massnahmen, beispielsweise für die älteren Arbeitnehmenden

  • Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit
  • Arbeitsrechte
Medienmitteilung

SGB-Kommentar zur Fachkräfteinitiative

Die heute von Bundesrat Johann Schneider-Ammann und Kantonsvertretern im Rahmen der Fachkräfteinitiative präsentierten Massnahmen sind nicht geeignet, den Fachkräftemangel nachhaltig zu bekämpfen. Auf Freiwilligkeit basierende Ansätze erweisen sich in der Schweiz bestenfalls als beschränkt wirksam. Es braucht verbindliche Massnahmen. Beispielsweise ist es überfällig, dass der Bund das Diskriminierungsproblem der älteren Arbeitnehmenden angeht und damit einen konkreten Beitrag zur Linderung des Fachkräftemangels leistet.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat den Weg aufgezeigt: In erster Linie braucht es für ältere Angestellte mit längerer Betriebszugehörigkeit einen besseren Kündigungsschutz, so wie das in gewissen Gesamtarbeitsverträgen bereits üblich ist. Das erhöht auch den Anreiz für die Arbeitgeber, vermehrt in den Gesundheitsschutz sowie die Aus und Weiterbildung der Mitarbeitenden zu investieren. Zur Finanzierung solcher Massnahmen braucht es analog zu den kantonalen Berufsbildungsfonds einen Solidaritätsfonds, der vor allem von jenen Firmen finanziert wird, die wenig "Ältere" beschäftigen. Ausserdem muss den über 50-Jährigen ein Recht auf bezahlte Weiterbildung und Umschulung zugestanden werden. Insbesondere bei Arbeitslosigkeit soll eine neue Qualifikation erworben werden können. Die Mittel dazu sollen im Rahmen der Revision des Berufsbildungsgesetzes gesprochen werden.

Auskünfte:

 

  • Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11
  • Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74

 

 

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

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