Flankierende Massnahmen zum freien Personenverkehr

  • Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit
Dossier
Verfasst durch Serge Gaillard und Christian Trunz

Dossier Nr. 32

Das 2002 in Kraft getretene Abkommen über die Personenfreizügigkeit sieht vor, dass ab dem 1. Juni 2004 der Vorrang der einheimischen Arbeitnehmenden in der Schweiz sowie die Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen für Bürger aus der EU aufgehoben werden.

Insbesondere der Wegfall der Kontrolle über die Lohn- und Arbeitsbedingungen hat das Schweizer Parlament dazu bewogen, flankierende Massnahmen zu beschliessen. Das bis Ende Juni 2004 geltende Kontrollsystem über die Lohn- und Arbeitsbedingungen der aus dem Ausland kommenden Arbeitskräfte beruhte auf der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer. Das Kontrollsystem der BVO, das für Bürger aus Drittstaaten weiterhin gilt, ist generell; es erfolgt bereits vor Stellenantritt und wirkt deshalb präventiv. Es ist aber diskriminierend, da ausschliesslich die ausländischen Arbeitskräfte den Kontrollen unterstellt sind. Schweizerische Arbeitnehmende können eine Arbeitsstelle unter irgendwelchen Bedingungen und ohne vorgängige administrative Kontrolle antreten.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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