Flankierende: Arbeitgeber und öffentliche Hand lassen Lohndumping zu

  • Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit
Medienmitteilung

Bericht zu Flankierenden Massnahmen: SGB fordert bessere Umsetzung der Flankierdenden

Der heute vorgestellte Bericht zum Vollzug der Flankierenden Massnahmen zeigt ein beunruhigendes Bild. In Branchen ohne Mindestlöhne bzw. Gesamtarbeitsverträge GAV wurden bei den Kontrollen viele Lohndumpingfälle aufgedeckt. Im Gartenbau, im Handel sowie im Gesundheits- und Sozialwesen nahm die Zahl der Verstösse auf hohem Niveau zu. Unverändert hoch ist die Zahl der Firmen mit zu tiefen Löhnen in den Branchen des Baunebengewerbes ohne allgemeinverbindlichen GAV (Bodenleger u.a.).

Verstossquoten in ausgewählten Branchen

20132014
Gartenbau (Entsendungen)13%28%
Baunebengewerbe (Entsendungen)16%15%
Handel (Schweizer Arbeitgeber)13%15%
Gesundheits- und Sozialwesen (Schweizer Arbeitgeber)7%12%

 

Diese Branchen sind besonders sensibel. Denn weil es keine verbindlichen Mindestlöhne gibt, können Arbeitgeber mit zu tiefen Löhnen weder gebüsst, noch gezwungen werden, die korrekten Löhne zu bezahlen. Die Dumpinggefahr ist besonders gross. Die Arbeitgeber im Detailhandel u.a. haben sich bisher geweigert, GAV mit Mindestlöhnen abzuschliessen. Deshalb sind Bund und Kantone gefragt. Im Dumpingfall haben sie die Aufgabe, Mindestlöhne einzuführen. Das ist bisher ausser in den Kantonen GE, TI und VS nicht geschehen.

Auch in Branchen mit Mindestlöhnen in GAV gibt es viele Verstösse. Grundsätzlich können hier Arbeitgeber, die zu tiefe Löhne bezahlen, aber gebüsst oder gesperrt werden. Leider gibt es immer wieder Firmen, welche die Mindestlöhne zu umgehen versuchen. Beispielsweise, indem sie ihre Belegschaften fälschlicherweise als selbständig deklarieren (Scheinselbständige), indem sie falsche Löhne deklarieren oder nachträglich beim Personal wieder einen Teil des Lohnes zurückverlangen oder indem sie die Aufträge an dubiose Subunternehmen weitergeben. Teilweise treten auch all diese Verhaltensweisen gleichzeitig auf. Bei begründetem Verdacht auf Scheinselbständigkeit oder Lohndumping müssen die Behörden auf Antrag der Sozialpartner die Arbeit einstellen lassen. Das ist die wirksamste Massnahme. Die Firmen müssen dann nachweisen, dass sie die Verträge einhalten. Zudem müssen die Bussen rasch von heute mageren 5000 auf 30'000 Fr. erhöht werden. Der Bundesrat muss dabei rascher vorwärts machen als bislang angekündigt.

Mit dem überbewerteten Franken ist die Lohndifferenz zum Ausland grösser geworden. Das verstärkt den Lohndruck, vor allem in den Grenzregionen. Die Kontrollen müssen intensiviert werden. Dazu braucht es auch mehr finanzielle Mittel.

Auskünfte:
  • Daniel Lampart, SGB-Chefökonom, 079 205 69 11
  • Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

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