Der Bundesrat hat heute beschlossen, die jährliche Mindestzahl der Kontrollen auf Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Rahmen der Flankierenden Massnahmen (FlaM) zur Personenfreizügigkeit mit der EU von 27'000 auf 35'000 zu erhöhen. Das ist ein fortschrittlicher Entscheid und entspricht einer alten Forderung der Gewerkschaften. In Branchen mit erhöhten Dumpingrisiken werden damit künftig jedes Jahr rund fünf Prozent der Unternehmen kontrolliert werden.
Klar ist jedoch, dass diese Ausdehnung angesichts verbreiteten Dumpings nicht genügt. 2016 wurden bei jeder fünften Kontrolle zu tiefe Löhne festgestellt! Bereits heute gibt es Kantone, die zehn Prozent der Betriebe in risikoverdächtigen Branchen kontrollieren. Dieser Mindestwert müsste überall erreicht werden, damit die Kontrollen mehr präventive Wirkung erzielen.
Gleichzeitig müssen der Bund und die Kantone bei massiertem Dumping Mindestlöhne einführen. Zudem sollen die Kantone bei Verdacht auf Lohndumping rasch eine Arbeitseinstellung anordnen können. Des Weiteren sollen Subunternehmerketten auf eine Stufe beschränkt werden. Und: einzuführen ist ein aussagekräftiges Register der korrekt arbeitenden Firmen.
Auskünfte
- Daniel Lampart, Chefökonom und Leiter Sekretariat SGB, 079 205 69 11
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