Arbeitnehmerin unter Zeitdruck
 

Flächendeckende Sonntagsarbeit und 17-Stunden-Arbeitstage

  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Medienmitteilung

Nationalrat für radikale Deregulierung der Arbeitszeiten

Der Nationalrat hat heute eine massive Aufweichung des Arbeitsgesetzes beschlossen: Die Sonntage und der Feierabend von mehr als zwei Millionen Arbeitnehmenden sind bedroht. Arbeitnehmende sollen bis zu 17 Stunden am Tag sowie für Sonntagsarbeit eingesetzt werden können. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert diesen Entscheid aufs Schärfste. Die Vorlage bedroht die Freizeit, die Gesundheit und den Familienalltag der Beschäftigten, die schon heute unter zunehmendem Druck leiden.

Sonntagsarbeit und überlange Arbeitstage

Mit dem Entscheid des Nationalrats werden nicht nur Arbeitstage von morgens 6 Uhr bis abends 23 Uhr möglich. Arbeitgeber sollen auch bewilligungsfrei Sonntagsarbeit anordnen können – und diese Einsätze sind auch nicht beschränkt auf die Arbeit von zuhause. Darüber hinaus soll die tägliche Ruhezeit von heute mindestens 11 auf neu 9 Stunden verkürzt werden. Und selbst das gilt nicht absolut – für sogenannte «dringende Tätigkeiten» soll die Ruhezeit neu unterbrochen werden können.

Der Nationalrat versteckt diesen Frontalangriff auf elementare Arbeitszeitbestimmungen hinter der Argumentation, die Vereinbarkeit zu stärken – und behauptet, dass nur jene Arbeitnehmenden betroffen seien, die «ihre Arbeitszeiten zu einem namhaften Teil selbst festsetzen». Dabei geht selbst der Bundesrat davon aus, dass die Gesetzesänderung fast zwei Millionen Beschäftigte betrifft. Das dürfte aber erst der Anfang sein. Denn es genügt, wenn Arbeitgeber eine minimale Gleitzeit und ein kleines Pensum an Arbeitstätigkeiten ausserhalb des Betriebs einführen. Faktisch werden die Arbeitgeber mit der Vorlage geradezu aufgefordert, die Arbeitsorganisation umzugestalten.

Nicht kontrollierbar und mehr Bürokratie

Die Mehrheit des Nationalrats behauptet, dass dies nur im Einverständnis mit den Arbeitnehmenden erfolge. Doch sie haben sich geweigert das – bereits heute ungenügend umgesetzte – Recht auf Nichterreichbarkeit tatsächlich zu stärken. Faktisch können die Arbeitgeber solche «Vereinbarungen» forcieren und jederzeit auch mündlich anpassen. Ihre Einhaltung ist schlicht nicht kontrollierbar. Der Arbeitgeber könnte künftig abends um 22:30 Uhr anrufen und behaupten, dies sei vereinbart. Wenig überraschend lehnen die Vollzugsbehörden und viele Kantone die Vorlage ab – auch, weil sie zu mehr Bürokratie und Kontrollaufwand selbst in Privathaushalten führt – bzw. nicht umsetzbar ist.

SGB zieht rote Linie

Dieses Gesetz ist ein Frontalangriff auf den arbeitsfreien Sonntag und den Feierabend. Der SGB wird sich mit allen Mitteln dafür einsetzen, dass der Ständerat diese Angriffe fallen lässt. SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard warnt: «Die Sonntage und der Familienalltag von Millionen sind bedroht. Ihre Arbeitstage werden noch länger und die Freizeit noch kürzer, wenn diese Vorlage durchkommt.»

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

Co-Sekretariatsleiterin

031 377 01 13

gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici
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