Die Schweiz braucht die Bilateralen Verträge mit der EU. Doch sie müssen den Berufstätigen in der Schweiz nützen. Darum wurden die Flankierenden Massnahmen eingeführt. Wer in der Schweiz arbeitet, muss einen Schweizer Lohn erhalten und zu Schweizer Arbeitsbedingungen beschäftigt werden. Die Personenfreizügigkeit darf von den Arbeitgebern nicht missbraucht werden.
Der heute veröffentlichte Bericht zur Umsetzung der Flankierenden Massnahmen zeigt, wie wichtig diese Schutzmassnahmen sind. Wenn die Lohninspektoren kontrollieren, decken sie regelmässig Verstösse auf.
In Branchen mit verbindlichen Mindestlöhnen können die fehlbaren Arbeitgeber zur Rechenschaft gezogen werden, indem sie eine Busse erhalten. In Branchen ohne Mindestlöhne ist das nicht möglich. Besonders besorgniserregend ist, dass die Zahl der Verstösse in letzter Zeit gestiegen ist. So wurden 2015 bei 17 Prozent der kontrollierten ausländischen Firmen und bei 11 Prozent der Schweizer Arbeitgeber Lohnverstösse festgestellt - gegenüber 12 bzw. 8 Prozent vor 5 Jahren. Besonders betroffen sind Branchen wie der Gartenbau, der Detailhandel oder kleine Firmen der Sicherheitsbranche.
Zum Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen fordert der SGB deshalb:
- Gesamtarbeitsverträge mit guten, verbindlichen Mindestlöhnen im Gartenbau, im Detailhandel und in der Sicherheitsbranche.
- Einen Abbau der Hürden bei der Allgemeinverbindlicherklärung von GAV (Abschaffung des Arbeitgeberquorums).
- Eine aktivere Rolle der öffentlichen Hand. Die Kantone müssen Fokusbranchen definieren und auch bei nationalen Fokusbranchen die Kontrollen garantieren.
- Zudem muss beim öffentlichen Beschaffungswesen garantiert werden, dass die berücksichtigten Firmen die Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten.Die Kontrollen müssen ausgebaut und die Sanktionen verschärft werden. Zudem muss ein Branchenregister der korrekten Firmen geschaffen werden.
Auskünfte
Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11