Mit 97 Stimmen (SP, Grüne, SVP) gegen 42 (FDP, CVP, BDP) hat der Nationalrat Nichteintreten auf das revidierte Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz beschlossen. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.
Pflicht, bestehende Arbeitsverträge zu übernehmen, bleibt
Der Entwurf sah vor, dass bei einer Sanierung der übernehmende Betrieb neu die Wahl gehabt hätte, die Arbeitsverträge des übernommenen Unternehmens zu übernehmen oder nicht. Die aktuelle Pflicht der Übernahme ist ein Herzstück des Schweizer Arbeitsrechts. Das gilt vor allem für die Industrie. Sie verhindert, dass die Arbeitsbedingungen verschlechtert werden, nur weil bloss der Unternehmensbesitzer wechselt. Deshalb ist das Scheitern der Vorlage für die Lohnabhängigen des Landes eine gute Nachricht.
Sozialpläne: ungenügender Ausgleich
Als Ausgleich zum Wegfall der Übernahmepflicht sah die Vorlage vor, dass grosse Unternehmen eine Sozialplanpflicht hätten. Diese Pflicht hat der SGB wiederholt gefordert. Aber so wie sie in der Vorlage vorgesehen war, wog sie die Ausradierung der Übernahmepflicht nicht auf. Denn die Sozialplanpflicht hätte nur für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten gegolten, und sie war bei vielen Bürgerlichen umstritten. – Der SGB wird sich weiterhin für die Einführung einer Sozialplanpflicht stark machen.
Kettenkonkurse verhindern
Wegen einer weiteren bedeutenden Lücke muss der Bundesrat nochmals über die Bücher: Es fehlen wirksame Mittel gegen die – vor allem im Baugewerbe immer häufiger vorkommenden – Kettenkonkurse. Wenig skrupelhafte Arbeitgeber erklären Konkurs; sie können es so umgehen, den Arbeitnehmenden die ausstehenden Löhne und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen und die Zulieferer zu bezahlen. Dennoch gründen sie rasch ein neues, in der gleichen Branche tätiges Unternehmen – oft gar mit dem „alten“ Personal. Dieses neue Unternehmen fällt dann rasch ebenso in Konkurs – der Missbrauch tendiert zur Spirale und plündert die Arbeitslosenversicherung. Er kann weitere Konkurse nach sich ziehen, kann sich auf ehrliche Zulieferer erstrecken. In einer neuen Konzeption der Revision ist diesem Missbrauch entschiedener zu begegnen.