Corona und Wirtschaft

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Entlassungwelle verhindern

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Medienmitteilung

Krisen-Treffen: Forderungen des Schweizerische Gewerkschaftsbunds

Alle Massnahmen zur Pandemiebekämpfung müssen durch Absicherung der Löhne und der Arbeitsplätze flankiert werden. Sonst verschlechtert sich die bereits heute schwierige Lage eines Teils der Arbeitnehmenden weiter. Zudem ist die Flankiererung eine Voraussetzung für die Unterstützung der Massnahmen zur Pandemiebekämpfung. Bereits jetzt ist die Quote der Stellensuchenden von 4 auf fast 5.5 Prozent angestiegen. Am Arbeitsplatz, in den Betrieben ist die Situation anders als im März 2020. Auch dank des Drucks der Gewerkschaften gibt es in vielen Firmen klare Regeln und wirksame Schutzkonzepte. Doch leider haben noch nicht alle Firmen die Lage begriffen. Hier braucht es verstärkte Kontrollen. Wirksame Schutzkonzepte verbessern den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden. Und tragen wesentlich dazu bei, dass ein Lockdown verhindert und damit eine Entlassungswelle abgewendet werden kann.
 

Löhne und Arbeitsplätze garantieren

Das rasche Handeln zur Sicherung der Löhne und Arbeitsplätze über Lohngarantien in der «ersten Welle» hat dazu beigetragen, die wirtschaftlichen Schäden zu begrenzen. Der Einbezug der Sozialpartner hat sich ausbezahlt. Auch die neuen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie müssen von konsequentem Schutz der Arbeitsplätze und einer Lohngarantie für betroffene Arbeitnehmende begleitet werden.

Schon heute ist die Situation angespannt auf dem Arbeitsmarkt. Trotz der Lockerungen über den Sommer ist die Quote der Stellensuchenden von 4 auf fast 5.5 Prozent angestiegen. Gleichzeitig haben viele Firmen in der ersten akuten Krisenphase im Frühling ihre Reserven aufgebraucht. Damit die zweite Welle nicht zur einer beispiellosen Entlassungswelle führt, ist rasches Handeln bei den wirtschaftlichen Stabilisierungsmassnahmen entscheidend.

Bereits in der ersten Welle waren untere und mittlere Einkommen am härtesten von den Lohnausfällen bei Kurzarbeit betroffen, diese ungleiche Betroffenheit wird nun länger andauern. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert deshalb eine volle Lohngarantie für die GeringverdienerInnen und eine Weiterführung der Kurzarbeit für möglichst alle Arbeitsverhältnisse. Auch die rasche Ausschüttung der überschüssigen Milliardenreserven der Krankenkassen an die Bevölkerung könnte die Kaufkraft stützen und einen erneuten Einbruch des Konsums verhindern. 

Um das wichtige Vertrauen und die Unterstützung für die Massnahmen der Pandemiebekämpfung nicht zu verlieren, gilt weiterhin: Die Arbeitnehmenden dürfen nicht den Preis dieser Pandemiebekämpfung bezahlen. Die Schweiz hat nach wie vor genügend Mittel, dieses Versprechen zu garantieren. 

Gesundheitsschutz muss für alle gelten

Dank des Einsatzes der Gewerkschaften wurden klare Regeln für die Arbeitswelt in der Pandemie geschaffen. Die Situation heute ist daher nicht mit derjenigen im März 2020 zu vergleichen. Schutzkonzeptpflicht und damit verbundene konkrete Schutzmassnahmen sowie klare Zuständigkeiten für die Durchsetzung sind nun definiert. Doch damit die Arbeitsplätze sicher bleiben oder sicherer werden, müssen die Kontrollen durch die Suva und die kantonalen Arbeitsinspektorate intensiviert werden, und für diese Aufgaben muss zusätzliches Personal eingesetzt werden. Dort sind Bund und Kantone in der Pflicht. Gleichzeitig muss den Gewerkschaften das Recht auf Zugang zu den Arbeitsplätzen garantiert werden, damit sie alle vor Ort festgestellten Probleme an die betroffenen Arbeitgeber und die für die Durchsetzung von Schutzmassnahmen zuständigen Stellen weiterleiten können. Ein differenzierter Umgang mit den Schutzkonzepten kann dazu beitragen, einen erneuten Lockdown zu verhindern.

Die Massnahmen zur Pandemiebekämpfung im Privatleben müssen kohärent mit der Realität am Arbeitsplatz sein, ebenso der Schutz der vulnerablen Personen. Arbeitnehmende, die nicht ins Homeoffice gehen können, haben ebenso ein Anrecht auf einen adäquaten Gesundheitsschutz. Für die Fälle, in denen ein genügender Schutz am Arbeitsplatz unmöglich ist, muss der im Gesetz vorgesehene Erwerbsersatz aktiviert werden.

Starkes Gesundheitswesen

Die Schweiz hat grundsätzlich ein starkes Gesundheitswesen, das als Service public aufgebaut ist. Die meisten Spitäler mit Service-public-Auftrag haben sich mit Notfallplänen gerüstet, und brauchen heute genügende Defizitgarantien, um die Kapazitäten kurzfristig entsprechend anzupassen. Auch für die Alters- und Pflegeheime sollen mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden. Und das hart arbeitende Personal muss besser entlöhnt werden. Das gewerkschaftliche Bündnis Gesundheit organsiert dazu in den kommenden Tagen eine Aktionswoche. Die Gewerkschaften fordern eine Corona-Prämie und bessere Arbeitsbedingungen.

Der SGB wird diese Einschätzungen und Forderungen heute Donnerstag am Krisen-Treffen der Sozialpartner dem Bundesrat präsentieren.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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