Endlich, Bundesrat anerkennt Handlungsbedarf

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  • Gewerkschaftsrechte
Medienmitteilung
Verfasst durch Doris Bianchi

Der Bundesrat hat beschlossen, den Kündigungsschutz von Whistleblowern (= Personen, die korruptionsähnliche Zustände in einem Unternehmen anzeigen) auf weitere Kategorien von Beschäftigten auszudehnen, die auf Missstände am Arbeitsplatz hinweisen. Damit sollen auch die Vertreter von Gewerkschaften und Mitglieder von Betriebskommissionen von besserem Schutz vor ungerechtfertigter Kündigung profitieren können.

Der SGB, der schon lange auf diesen Missstand hingewiesen hat, begrüsst diese Erweiterungsabsicht.  Endlich ist nun auch dem Bundesrat bewusst, dass Zivilcourage in der schweizerischen Arbeitswelt nicht durch Stellenverlust bestraft werden soll. Der Bundesrat will auch die Höhe der Sanktionen überprüfen, die heute bei ungerechtfertigter Kündigung maximal eine Entschädigung von sechs Monatslöhnen vorsehen. Der SGB fordert allerdings, dass krasse ungerechtfertigte Kündigungen ungültig sein müssen. 

In der gegenwärtigen Krise sind viele Arbeitnehmer-Vertreter/innen Opfer von ungerechtfertigten Entlassungen und mundtot gemacht worden. Wer so Mut am Arbeitsplatz beweist, verdient einen besseren Schutz.  

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

031 377 01 17

luca.cirigliano(at)sgb.ch
Luca Cirigliano
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