Ein Signal für Solidarität mit Hausangestellten

  • Arbeitsrechte
  • International
Artikel
Verfasst durch Luca Cirigliano

IAO-Abkommen 189 ratifizieren

Das Parlament hat diese Session die Möglichkeit, mit der Ratifikation des ILO-Übereinkommens Nr. 189 ein Zeichen für menschenwürdige Arbeit von Hausangestellten zu setzen. Heute sind Hausangestellte, meist Frauen, nur minim vor Ausbeutung, Missbrauch und gar Misshandlungen geschützt.

Die Schweiz hat im Rahmen der tripartiten Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) aktiv an der Ausarbeitung des Übereinkommens 189 gearbeitet. Das Abkommen will die rechtliche Lage der Hausangestellten punkto Entlöhnung, Regelung bzw. Beschränkung der Arbeitszeit, soziale Sicherheit und sichere und gesunde Arbeitsbedingungen verbessern. Hausangestellten sollen dieselben Bedingungen garantiert sein, wie sie sonstigen Arbeitnehmer/innen zustehen. Das Übereinkommen enthält im Weiteren besondere Regeln für Hausangestellte, die im Haushalt der Arbeitgebenden wohnen: Ihre Privatsphäre ist zu schützen, und sie haben Anrecht auf menschenwürdige Unterkunft und Lebensbedingungen.

Wichtige Länder wie z.B. Brasilien, wo es sehr viele Hausangestellte gibt, die im Haus des Arbeitsgebers wohnen, haben das Abkommen ratifiziert. Auch Deutschland hat unterschrieben. Nun hat das Schweizer Parlament die Möglichkeit, den prekarisierten Hausangestellten ein Signal der Solidarität, der Wertschätzung und des Schutzes zu senden.

Besonders in Schwellenländern wie Brasilien oder auch in den arabischen Boomwirtschaften werden die Rechte der Hausangestellten mit Füssen getreten: Fehlende oder unklare Verträge, Verbot gewerkschaftlicher Tätigkeit und handfeste Misshandlungen sind für Hausangestellte leider an der Tagesordnung. In der Schweiz wurden solche menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen schlaglichtartig aufgedeckt als in Genf Mitglieder der Gaddafi-Familie aus Libyen verhaftet wurden, weil sie ihr Personal misshandelt hatten. In verschiedenen Ländern Südamerikas oder Arabiens werden z.B. Migrant/innen, welche als Hausangestellte im Haushalt des Arbeitgebers leben, die Pässe weggenommen und die Aufenthaltsbewilligung an das Wohlwollen des Chefs gebunden. So sind sie der Willkür des Arbeitgebers schutzlos ausgeliefert.

Umso wichtiger ist es, dass das Übereinkommen der ILO Nr. 189 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte möglichst flächendeckend ratifiziert wird, um diesen besonders verletzlichen Arbeitnehmenden einen Minimalschutz durch das Völkerrecht zu garantieren.

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

031 377 01 17

luca.cirigliano(at)sgb.ch
Luca Cirigliano
Top