Ein Schritt vorwärts in der Bewältigung der Asbesttragödie

  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Medienmitteilung
Verfasst durch Luca Cirigliano

Runder Tisch Asbest beschliesst Eckwerte für Entschädigungsfonds

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nimmt erfreut zur Kenntnis, dass sich der Runde Tisch Asbest auf einen wichtigen Kompromiss einigen konnte. Dieser gilt der Festsetzung von Eckwerten zur Entschädigung von Asbestopfern. Der von alt Bundesrat Moritz Leuenberger präsidierte Runde Tisch schlägt einen Entschädigungsfonds mit folgenden Hauptmerkmalen vor:

  • Ein Care-Service wird für alle Asbesterkrankten eingerichtet.
  • Geld-Leistungen gehen differenziert an Personen, je nachdem ob sie vom Unfallversicherungsgesetz (UVG) erfasst werden oder nicht. Die Leistungen für Nicht-UVG-Versicherte sollen denjenigen der UVG-Versicherten angeglichen werden.
  • Mesotheliomfälle, die nicht als Berufskrankheiten anerkannt sind, sollen eine Abgeltung (Lohnersatz) à la UVG erhalten.
  • Nicht-UVG-Versicherten, die nicht am Arbeitsplatz mit Asbest in Kontakt kamen (z.B. Ehefrauen, Kinder) soll eine pauschale Abfindung zugestanden werden.
  • Auch für UVG-Versicherte soll eine Abfindung ausbezahlt werden. Dies berücksichtigt die ausserordentliche Dimension der Asbesttragödie in der Schweizer Industriegeschichte
  • Wer geldwerte Leistungen aus dem Fonds bezieht, darf keine Zivilansprüche auf dem Prozessweg geltend machen.

Der SGB, der den Runden Tisch massgeblich initiiert hatte und an diesem vertreten war, unterstützt den Vorschlag. Mit der Einigung über die Eckwerte ist ein wichtiger Schritt nach vorwärts getan worden, um die Asbestkatastrophe aufarbeiten zu können und ihre verheerenden Auswirkungen auch auf die finanziellen Verhältnisse der Betroffenen zu mildern. Der SGB erwartet nun, dass in den weiteren Arbeiten des Runden Tisches, die der finanziellen Ausstattung des Fonds gelten, schnelle Fortschritte und verbindliche Zusicherungen erreicht werden.

Auskünfte:
  • Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB zuständig für Arbeitsbedingungen, 076 335 61 97

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

031 377 01 17

luca.cirigliano(at)sgb.ch
Luca Cirigliano
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