Ein erster Schritt in die richtige Richtung

  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Artikel
Verfasst durch Luca Cirigliano

Zur bundesrätlichen NCD-Strategie

Die NCD-Strategie (Noncommunicable diseases = nicht übertragbare Krankheiten) des Bundesrates will den Ausbruch nicht übertragbarer Krankheiten wie Krebs oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen, verzögern oder die Folgen mildern. Das ist löblich, greift aber nur mit gesetzlichen Vorschriften.

Solche nicht übertragbaren Krankheiten haben häufig berufliche Ursachen. Sie verursachen grosses Leid und beeinträchtigen Lebensqualität, Arbeitsfähigkeit und Lebenserwartung der Betroffenen in hohem Masse. So verursachen Stress am Arbeitsplatz, Überarbeitung und Nichteinhaltung der Arbeitszeitvorschriften Herzinfarkte, sie erhöhen das Risiko von Krebs und Schlafstörungen mit weiteren Implikationen. Aber auch die klassischen Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz wie das Tragen und Heben von schweren Lasten bleiben präsent.

SGB: Nägel mit Köpfen machen

Verschiedene wissenschaftliche Studien zeigen, dass mit gezielten gesetzlich verankerten Präventionsmassnahmen die schlimmen Folgen (wie beispielsweise Herzinfarkte, Hirnschläge, aber auch Folgen von Diabetes oder Krebserkrankungen) reduziert oder zumindest verzögert werden könnten. Der Bundesrat bestätigt diesen Befund in seiner jüngst erschienen NCD-Strategie. Der SGB fordert, dass der Bundesrat nun Nägel mit Köpfen macht.

Der NCD-Bericht des Bundesrats stellt einen guten Überblick über die bestehenden Probleme, insbesondere für ältere Arbeitnehmenden dar:

  • Von den über 50-Jährigen hat jede fünfte Person mehr als ein chronisches Leiden.
  • Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf- und chronische Atemwegserkrankungen sind in der Schweiz bei Männern über 50 Jahre für über 50% und bei Frauen für über 60% der Fälle vorzeitiger Sterblichkeit (vor dem 70. Lebensjahr) verantwortlich. Sie sind inzwischen auch die häufigsten Todesursachen in unserer Gesellschaft.
  • Viele Expositionen und Risiken finden am Arbeitsplatz statt oder sind zumindest arbeitsplatz-assoziiert (Stress, fehlende Schutzausrüstungen, Nicht-Einhaltung von Ruhezeiten und Pausen, Stolpergefahren, Einatmen von gefährlichen oder schädlichen Stoffen).

Rechtliche Massnahmen nötig

Der Bericht ist ein guter Start. Aber Bundesbern darf sich nicht auf eine Inventarisierung von Problemen beschränken. Jetzt müssen Bundesrat und Parlament die Konsequenzen ziehen und legiferieren, insbesondere für die verletzlichste Gruppe: die älteren Arbeitnehmenden. Die Weltgesundheitsorganisation schätzt, dass mehr als die Hälfte der Erkrankungen durch Prävention vermieden werden könnten. Solche Massnahmen müssen am Arbeitsplatz jedoch viel stärker greifen. Nötig sind folgende Massnahmen mit präventivem Charakter:

  • Gesundheitsmassnahmen gegen psychosoziale Risiken, welche sich spezifisch auf eine systematische Arbeitsplatz-Risikoanalyse von älteren Arbeitnehmenden stützen.
  • Erhöhte und klarere Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber älteren Arbeitnehmenden (bis zum Kündigungsverbot).
  • Langjährige Mitarbeitende über 50 Jahre sollen besonders gegen Kündigung geschützt sein, wie das in gewissen Gesamtarbeitsverträgen bereits üblich ist. Dieser Kündigungsschutz gibt den Arbeitgebern einen Anreiz, bezüglich Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit besser zum Personal zu schauen.
  • Psychosoziale Erweiterung des Begriffs der Berufskrankheit (z.B. Burn-Out).
  • Evaluation und besserer Schutz vor Emerging Risks (neuen Risiken) am Arbeitsplatz, z.B. Nano-Materialien. Dies z.B. mit einer obligatorischen Kennzeichnungspflicht am Arbeitsplatz von Nano-Materialien und der Verwendung von technischen Massnahmen zur Vermeidung von Einatmung und Kontakt.

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

031 377 01 17

luca.cirigliano(at)sgb.ch
Luca Cirigliano
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