Hans Moor war Turbinenmonteur bei der BBC. Die Turbinen waren damals mit Asbest ausgekleidet. Jahre später starb Hans Moor qualvoll an den Folgen der schweren asbestbedingten Lungenkrankheit.
Früh war erwiesen, dass seine Krankheit und der Tod auf die Arbeit mit Asbest zurückzuführen waren. Aber es brauchte den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, bis seine Witwe nach vielen Jahren erfolgloser Beschwerden endlich zu ihrem Recht kam. Alle schweizerischen Instanzen hatten davor befunden, die Angelegenheit sei verjährt.
Ungezählte Schweizerinnen und Schweizer kamen in den letzten Jahrzehnten nur deshalb zu ihrem Recht, weil sie sich auf die Menschenrechte berufen konnten. Vor den schweizerischen Gerichten. Manche, die in der Schweiz damit keinen Erfolg hatten, bekamen schliesslich in Strassburg, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, recht.
Wer auch in Zukunft seine Rechte vor dem Menschenrechtsgerichtshof durchsetzen können will, stimmt am 25. November Nein zur sogenannten «Selbstbestimmungs-Initiative». Denn die SVP will damit die Bundesverfassung über das Völkerrecht stellen. Völkerrechtliche Verträge, die der Verfassung widersprechen, soll die Schweiz kündigen. Verurteilt Strassburg die Schweiz wegen eines Verstosses gegen die Menschenrechte, müsste die Schweiz die Europäische Menschenrechtskonvention kündigen. Das zeigt: Die SVP-Initiative ist eigentlich eine Anti-Menschenrechts-Initiative. Sie ist entschieden abzulehnen.