Dossier Nr. 92: Der «liberale» Arbeitsmarkt der Schweiz – Entzauberung eines Mythos

  • Arbeitsrechte
Dossier
Verfasst durch Daniel Lampart / Daniel Kopp

Schwacher Arbeitnehmerschutz = tiefe Arbeitslosigkeit = falsch

In der Schweiz ist der Arbeitnehmerschutz nur schwach ausgeprägt. Das sei gut, behaupten viele Arbeitgeber, denn so begründe sich die tiefe Arbeitslosigkeit. Die These, im Brustton der Überzeugung vorgetragen, hat einen kleinen Haken: Sie ist falsch. Das belegt das soeben erschienene SGB-Dossier Nr. 92.

Im neuen SGB-Dossier „Der „liberale“ Arbeitsmarkt der Schweiz – Entzauberung eines Mythos“ verweisen die Autoren Daniel Lampart und Daniel Kopp auf OECD-Studien, die belegen, dass die Schweiz hinsichtlich Arbeitnehmerschutz in vielen Bereichen auf den hinteren Rängen liegt. Beim Kündigungsschutz etwa hat die Schweiz Rang 31 unter 34 erfassten Ländern inne. Nur unwesentlich besser schneidet die Schweiz bei Mindestlöhnen, befristeten Arbeitsverhältnissen und bei der Temporärarbeit ab.

Viele Arbeitgeber und berufene Kommentatoren sehen diesen schwachen Arbeitnehmerschutz als Ausfluss eines „liberalen Arbeitsmarktes“, der sich schlussendlich segensreich auswirke: nämlich in einer markant tieferen Arbeitslosigkeit als in anderen Ländern. Ja, geben sie zu, es sei in der Schweiz leichter, den Beschäftigten zu kündigen, aber deswegen kämen dann auch mehr neue Betriebe in die Schweiz, die neue Stellen schaffen würden. Schwacher Arbeitnehmerschutz sei tiefe Arbeitslosigkeit. Und deshalb sei am Arbeitnehmerschutz nichts zu ändern.

Nur, wenn die Gleichung zuträfe: Wieso unterscheidet sich dann die Arbeitslosigkeit in Ländern wie Norwegen oder den Niederlanden kaum von derjenigen in der Schweiz? Diese beiden Staaten kennen einen ausgeprägten Arbeitnehmerschutz. Lampart/Kopp verweisen auf die richtige Kausalität zwischen Arbeitnehmerschutz und Arbeitslosigkeit: „Der Zusammenhang dürfte gerade umgekehrt sein. Weil die Gefahr der Arbeitslosigkeit vor allem früher relativ gering war, haben die Schweizer Arbeitnehmenden einen schlechteren Schutz akzeptiert.“ (S. 5). Zudem verweisen sie auf mehrere neuere OECD-Studien, die früheren Arbeiten widersprechen. Die OECD hatte sich früher tatsächlich für einen Abbau des Arbeitnehmerschutzes ausgesprochen.

Für die Schweiz jedoch wirkt sich mittlerweile der schwache Arbeitnehmerschutz markant negativ aus. Lampart/Kopp belegen das wie folgt: „Denn seit den 1990er Jahren ist die Arbeitslosigkeit in der Schweiz stark gestiegen. Atypische Arbeitsverhältnisse wie die Temporärarbeit, die den Arbeitnehmern im Vergleich zu Normalarbeitsverhältnissen ein geringeres Schutzniveau bieten, nehmen zu. Gleichzeitig wird es zunehmend schwieriger, sozialpartnerschaftliche Regelungen zu erwirken. Beispielsweise sind die Arbeitgeber in den neuen, stark gewachsenen Dienstleistungsbranchen (Z.B. Call center, Kuriere, Kosmetikinstitute etc.) nicht oder nur sehr schlecht organisiert. In diesen Branchen kann es deshalb auf absehbare Zeit keine Gesamtarbeitsverträge geben. In verschiedenen Branchen weigern sich die Arbeitgeber sogar, überhaupt GAV-Verhandlungen aufzunehmen. Der Verbandspräsident der Schuhgeschäfte – eine Branche mit schlechten Arbeitsbedingungen - sagt beispielsweise öffentlich, dass er sich aktiv gegen einen GAV einsetzen wird.“

Das Fazit deshalb ist klar: In der Schweizer Arbeitsmarktpolitik ist Umdenken angesagt.

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

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Luca Cirigliano
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