Der SGB begrüsst den jüngsten Entscheid des Zürcher Arbeitsgerichts, welcher bestätigt, dass die Entlassung des Präsidenten der Betriebskommission von TA-Media mitten in der Sozialplanverhandlung missbräuchlich war.
Dieser Entscheid belegt aber auch, dass die Sanktionen bei missbräuchlichen Entlassungen von Personalvertretern zu niedrig sind. Im erwähnten Entscheid sprach das Arbeitsgericht eine Entschädigung von nur 3 Monatslöhnen. Solche Sanktionen haben keine abschreckende Wirkung. Denn diese kann ein grosses Unternehmen wie TA-Media einfach aus der Portokasse bezahlen. Sozialpartnerschaftsfeindliche Arbeitgeber können Gewerkschaftler und Personalvertreter also leicht loswerden. Arbeitnehmer, welche sich für die Interessen ihrer Kollegen einsetzen, müssen weiterhin um ihren Arbeitsplatz bangen, insbesondere wenn sie in schwierigen Zeiten mit ihrem Arbeitgeber verhandeln, um Jobs zu retten oder um die sozialen Folgen von Restrukturierung abzufedern.
Die Schweiz wurde von der ILO auf Klage des SGB hin verurteilt, weil das Schweizer Arbeitsrecht die internationalen Standards zum Schutz der Gewerkschaftsfreiheit und der Sozialpartnerschaft nicht respektiert. Der Zürcher Entscheid zeigt, wie wichtig und dringend eine Verbesserung des Kündigungsschutzes für Gewerkschaftler und Personalvertreter ist. Der SGB fordert, dass solche antigewerkschaftliche Kündigungen rückgängig gemacht und die Opfer wiedereingestellt werden.