Die flankierenden Massnahmen konsequent umsetzen

  • Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit
Artikel
Verfasst durch Paul Rechsteiner, SGB-Präsident

Kommentar von Paul Rechsteiner, SGB-Präsident

Der Urnengang vom 8. Februar 2009 stand unter dem Eindruck der mit grosser Heftig­keit einsetzenden Wirtschaftskrise. Dies war ein grosser Unterschied zu den beiden vo­rangegangenen Urnengängen zu den Bilateralen in den Jahren 2000 und 2005, die jeweils im Aufschwung stattgefunden hatten. Das klare Ja zu den Bilateralen zeigt, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zur Sicherung der Arbeitsplätze stabile aussenwirt­schaftliche Beziehungen  mit der EU als mit Abstand wichtigstem Handelspartner nicht aufs Spiel setzen wollten. Das war auch der Standpunkt der Gewerkschaften. 

Eine entscheidende Voraussetzung für das klare Ja waren erneut die flankierenden Mass­nahmen zum Schutz der Löhne. Ein sich öffnender Arbeitsmarkt birgt Risiken. Diese Risiken können aber bekämpft werden. Deshalb war es so wichtig, dass es den Gewerk­schaften gelungen ist, mit den flankierenden Massnahmen das Prinzip durchzusetzen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen.  Diese Schutzmassnahmen sind auf Druck der Gewerkschaften im Zusammenhang mit der neuen Abstimmungsvor­lage noch verstärkt worden, vor allem durch die Aufstockung der Kontrollen und durch die versprochene Umsetzung von Mindestlohnvorschriften in prekären Bereichen wie der Temporärbranche und den Dienstleistungen in Haushalten. Es ist gerade in der wirt­schaftlich schwierigen Periode, die vor uns steht, entscheidend, dass die Schutzmassnah­men konsequent vollzogen werden. Das ist die Voraussetzung dafür, dass die bilateralen Verträge mit der EU ein Erfolgsmodell bleiben. Die Bundesbehörden stehen hier genauso in der Pflicht wie die kantonalen tripartiten Kommissionen. 

Ebenso wichtig ist es, dass jetzt eine Politik gegen die Krise aufgegleist wird, die diesen Namen verdient. Zwar trifft es zu, dass die Krise noch massiv verschärft worden wäre, wenn die Bilateralen abgelehnt worden wären. Das Ja kann nun  keine Ausrede dafür sein, jetzt nicht alle nötigen und möglichen Massnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslo­sigkeit getroffen werden. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat vor kurzem ein Massnahmenpaket in der Grössenordnung von einem Prozent des BIP vorgelegt, nach­dem die bisher angekündigten und vorbereiteten Massnahmen des Bundes bei weitem nicht genügen. Dieses Paket gegen die Krise ist nun das Gebot der Stunde; das  klare Ja zu den Bilateralen ist dafür eine gute Vorgabe.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

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Daniel Lampart
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