Der Bericht über die Umsetzung der Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zeigt ein besorgniserregendes Bild. Die Zahl der Lohnverstösse nahm zu. In Kantonen wie AG, AI, AR oder BL bezahlte ein Viertel bis zwei Drittel der Schweizer Arbeitgeber zu tiefe Löhne. Angesichts dieser Dumpingfälle ist es unverständlich, dass bisher kein einziger Deutschschweizer Kanton Mindestlöhne einführte, um die betroffenen Arbeitnehmer zu schützen. Das Gesetz sagt klar, dass bei Lohndumping Mindestlöhne erlassen werden müssen.
Mindestlöhne sind auch ein mächtiges Instrument, um den Arbeitsmarkt zu steuern. Ist gesichert, dass die Arbeitgeber in- und ausländischen Arbeitnehmern den gleichen Lohn bezahlen müssen, so werden nur diejenigen Arbeitskräfte aus dem Ausland angestellt, die in der Schweiz fehlen. Verdrängung von Inländern kann verhindert werden.
Nach wie vor sehr grosse Probleme gibt es in der Temporärbranche. 41 Prozent der Temporär-firmen bezahlten zu tiefe Löhne (gemäss GAV-Kontrollen). Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für Temporäre muss nun rasch flächendeckend in Kraft gesetzt werden. Und die Kantone müssen Temporärbüros, welche die Löhne unterbieten, die Betriebsbewilligung entziehen. Wie es das Gesetz verlangt.
In Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (u.a. Bau) kann Lohn-dumping über Bussen bekämpft werden. Das ist positiv. Doch viele Arbeitgeber versuchen die Lohnbestimmungen durch Scheinselbständigkeit zu unterlaufen. Die Tendenz ist zunehmend. Es braucht daher dringend eine gesetzliche Grundlage, damit die Scheinselbständigkeit wirksam bekämpft werden kann.
Sehr viele Lohnunterbietungen ergeben die Kontrollen in der Reinigungsbranche. Diese ist nur teilweise über Mindestlöhne geschützt. In dieser Branche müssen die GAV-Mindestlöhne auf alle Unternehmen – auch auf die kleinen in der Deutschschweiz – ausgedehnt werden.