Der SGB kann den heutigen Entscheid des Bundesgerichtes nicht verstehen, wonach die Kündigung des ehemaligen Präsidenten der Betriebskommission des „Tages-Anzeigers“, Daniel Suter, nicht missbräuchlich gewesen sei. Daniel Suter wurde aus „wirtschaftlichen Gründen“ gekündigt, dies unmittelbar vor der Eröffnung von wichtigen Verhandlungen, die er im Namen seiner Arbeitskollegen zu führen gehabt hätte. Diese antigewerkschaftliche Kündigung und offensichtliche Verletzung des Geistes jeglicher ernst genommener Sozialpartnerschaft wirkte weitherum schockierend.
Indem das Bundesgericht «wirtschaftliche Gründe» akzeptiert, um Personalvertreter zu entlassen, schwächt es alle Arbeitnehmer/innen, die sich für die Interessen der Mitarbeitenden engagieren – und damit die Sozialpartnerschaft. Solche Kündigungen gegen Verhandelnde zeigen, dass gewisse Unternehmen sozialpartnerschaftliche Verhandlungen nicht als Prozess zwischen gleichberechtigten Partnern verstehen.
Der SGB verlangt vom Bundesrat, dass er dem Parlament endlich eine Vorlage zu einem besseren Schutz vor antigewerkschaftlicher Kündigung vorlegt. Diese muss den von der Schweiz eingegangenen internationalen Verpflichtungen entsprechen. Der SGB fordert insbesondere, dass Opfer solcher Kündigungen wieder eingestellt werden können und dass die Arbeitgeber nicht mehr unter Berufung auf irgendwelche Vorwände Personalvertreter/innen entlassen können.