Der Angriff auf die ortsüblichen Löhne ist unannehmbar

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Medienmitteilung

SGB-Protest gegen die Revisionsvorlage zum öffentlichen Beschaffungswesen

Der SGB protestiert dagegen, dass die aktuelle Revisionsvorlage zu Gesetz und Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen ohne Not den Schutz der ortsüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen durchlöchert. In der Tat entlässt der Revisionsvorschlag Anbieter/innen mit Sitz oder Niederlassung in der Schweiz neu aus dem Leistungsortprinzip. Für sie soll das Herkunftsprinzip gelten. Damit könnte beispielsweise eine Firma mit Sitz im Tessin, die sich um einen Auftrag in Zürich bewirbt, völlig legal mit ihren tieferen Löhnen eine sich um den gleichen Auftrag bewerbende Firma verdrängen, die den Zürcher Standard einhält. Das ist unlauterer Wettbewerb und widerspricht dem entsprechenden Bundesgesetz (UWG). Gleichzeitig hebelte eine solche Bestimmung lokale und regionale Gesamtarbeitsverträge (GAV) aus. Die schweizerische GAV-Landschaft kennt jedoch sehr viele solche GAV, die den Schutz der Arbeitnehmenden regional verankern.

Der SGB verlangt, dass im öffentlichen Beschaffungswesen, von dem über 300'000 Arbeitsplätze abhängen, das Leistungsortprinzip uneingeschränkt zu gelten hat. Dieser Angriff ist zudem eine Sabotage der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit, die zu stärken und nicht zu durchlöchern sind.

Der SGB verlangt zudem auch im öffentlichen Beschaffungswesen eine Eingrenzung der Subunternehmenkette auf eine Ebene und dabei die Einführung eines Branchenregisters, das sicherstellt, dass nur Firmen mit weisser Weste am Beschaffungswesen teilnehmen können.

<media 3293 - - "TEXT, 150702DF VL LC Oeff Beschaffungswesen Reform Boe B, 150702DF_VL_LC_Oeff_Beschaffungswesen_Reform_BoeB.pdf, 157 KB">Vernehmlassung im Wortlaut</media>

Auskünfte
  • Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, 076 335 61 97

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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