In letzter Zeit geht es dem Datenschutz in der Schweiz schlecht, findet SGB-Zentralsekretär und Alt-Bezirksrichter Luca Cirigliano.
Die anstehende Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG) bahnt sich an, ein Debakel zu werden: Nicht EU-äquivalent, weniger verständlich, und man will sogar die Bundesverfassung und Völkerrecht ritzen, in dem man die Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft nicht mehr namentlich unter besonders schützenswerte Daten subsumiert. Das sei ja bereits durch die «allgemeinen Prinzipien» geschützt, so die Meinung des Parlaments. Es wird also schon fast ein Jura-Studium erwartet, um sich im Datenschutz zurechtzufinden.
Dem setzt nun die Mitteilungspflicht der ArbeitnehmerInnen die Krone auf, wenn sie an der wissenschaftlichen Studie zum Konsum von Cannabis teilnehme wollen, die vom Bund geplant wird. Probanden müssten also einwilligen, dass ihre Teilnahme an der Studie automatisch dem Arbeitgeber bekannt gegeben wird – man könnte genauso gut ein Entlassungsbrief der Studiendokumentation beilegen. Kein Wunder, wenn so die Studie bachab gehen wird. Wer will denn hier noch mitmachen?
Abgesehen von der Sabotage der Studie, die diese Entscheidung des Parlaments mit sich bringen würde, zeigt die Diskussion um eine mögliche Mitteilungsplicht aber auch anschaulich die offensichtliche Geringschätzung gewisser Parteien für den Datenschutz und die Privatsphäre der Arbeitnehmenden. Es ist zu hoffen, dass eine Koalition von vernünftigen Akteurinnen und Akteuren im Parlament sich eines Besseren besinnt – sowohl beim DSG wie beim Experimentierartikel für Cannabisstudien im Betäubungsmittelgesetz.