Das Sprachrohr der Grosskonzerne fordert Lohndumping

  • Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit
Medienmitteilung
Verfasst durch Daniel Lampart

Attacke von Avenir.Suisse auf die Flankierenden Massnahmen

Avenir Suisse, das Sprachrohr der Banken und Grosskonzerne, fordert Lohndumping. Damit die schon heute tiefen Löhne im Gastgewerbe oder in der Reinigungsbranche noch weiter sinken. Das ist die Kernforderung der heutigen Medienkonferenz zu den Flankierenden Massnahmen. Statt vor der eigenen Türe zu wischen und endlich Massnahmen gegen die verfehlte Managerlohn-Politik in den Führungsetagen der Grosskonzerne zu präsentieren, will der neoliberale Thinktank die Schutzmassnahmen kaputt machen, welche die Schweiz gegen Lohndumping eingeführt hat. Mit dem Angriff auf die Gesamtarbeitsverträge GAV geht Avenir Suisse sogar noch weiter. Ziel ist die Schwächung der Sozialpartnerschaft in der Schweiz.

Mit den Flankierenden Massnahmen hat die Schweiz ein wirksames Schutzdispositiv gegen Lohndumping eingeführt. Wer in der Schweiz arbeitet, soll einen Schweizer Lohn erhalten. Das sichert nicht nur die Löhne und Arbeitsbedingungen, sondern verhindert auch, dass die Arbeitgeber "billige" Arbeitskräfte aus dem Ausland auf Kosten der InländerInnen anstellen können. Ohne Flankierende gäbe es mehr Lohndumping in der Schweiz. Was ohne Flankierende geschieht, hat das Beispiel von England gezeigt: Die unteren Löhne kamen unter Druck, bis schliesslich eine Mehrheit für den "Brexit" stimmte.

Bereits ein rascher Blick in den am 11.5. präsentierten Bericht zum Vollzug der Flankierenden im Jahr 2016 zeigt, wie wichtig diese Schutzmassnahmen sind. Im vergangenen Jahr wurden in der Schweiz mehr als 40'000 Kontrollen durchgeführt. Dabei haben die Kontrolleure bei mehr als 8000 Firmen zu tiefe Löhne festgestellt!

Bedenklich sind die Vollzugsprobleme bei den Flankierenden. Bund und Kantone müssen im Dumpingfall - wie im Obligationenrecht vorgesehen - Mindestlöhne einführen. Hier sind insbesondere der Bund und die Deutschschweizer Kantone gefordert. Und es braucht mehr Kontrollen: Ein Schweizer Arbeitgeber wird heute in ZG fast gar nicht und in BL, FR und SG nur alle 33 Jahre kontrolliert. Zudem braucht es zusätzliche Instrumente, damit die Kantone bei Verdacht auf Lohndumping rasch eine Arbeitseinstellung anordnen können. In der laufenden Revision des öffentlichen Beschaffungswesens muss das Parlament Verbesserungen einführen: Subunternehmerketten sollen auf eine Stufe beschränkt werden (gleiche Tätigkeit). Es muss ein aussagekräftiges Register der korrekt arbeitenden Firmen einführen. Und das Beschwerderecht der Wettbewerbskommission gegen Schutzbestimmungen im Beschaffungsrecht muss dringend abgeschafft werden.

Auskünfte
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  • Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74

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