Burnouts endlich ernst nehmen!

  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Artikel
Verfasst durch Luca Cirigliano

Immer mehr Menschen leiden wegen des steigenden Stresses am Arbeitsplatz an Burnouts und können nicht mehr arbeiten. Trotzdem bleibt der Bund weitgehend untätig.

Die stressbedingten Erkrankungen, darunter das Burnout-Syndrom, gehören heute nicht zu den Berufskrankheiten im Sinne des Unfallversicherungsgesetz (UVG). Die im UVG verwendeten Bestimmungen schliessen diese Krankheiten aus, obwohl sie immer häufiger vorkommen und klar auf Risiken am Arbeitsplatz (Stress) zurückgeführt werden können.

Mit einer Anerkennung dieser psychischen Erkrankungen im UVG wäre eine deutlich bessere Betreuung der Patientinnen und Patienten möglich. Die Gesellschaft würde dieses Leiden besser akzeptieren, was auch die Wiedereingliederung in die Arbeitswelt verbesserte. Die Aufnahme ins UVG würde sich auf die entsprechende Primärprävention auswirken, indem diese besser in SUVA-Kampagnen integriert würde und vor allem besser kontrollierbar wäre.

Bund muss endlich handeln

Eine solche Anerkennung forderte eine Interpellation von Ständerat Didier Berberat. Der Bundesrat gibt nun in seiner Antwort darauf bekannt, dass er Burnout nicht als Berufskrankheit anerkennen will. Und noch schlimmer: Der Bundesrat sieht auch keinen Anlass zu gesetzlichen Modifikationen, um die Prävention zu intensivieren.

Der Bundesrat muss hier endlich agieren: Arbeitsbedingte Burnouts gehören in die Liste der Berufskrankheiten. Die schlimmsten Formen von Stress am Arbeitsplatz sind gesetzlich anzugehen. Dazu braucht es eine gesetzliche Regulierung des Home-Offices, da dort besonders häufig Arbeit und Freizeit vermischt werden und so Stress entsteht, aber auch einen Anti-Stress-Artikel in der Verordnung zum Arbeitsgesetz (ArGV1).

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

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