Bundesrat verweigert überfälligen Lohnschutz

  • Löhne und Vertragspolitik
Medienmitteilung
Verfasst durch Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB

Botschaft zur Mindestlohninitiative

Der Bundesrat will weiterhin Löhne zulassen, die nicht zum Leben reichen. Und er weigert sich, die Arbeitnehmenden vor Lohndruck und Arbeitgeberwillkür zu schützen. Das ist die Botschaft, welche die Landesregierung mit ihrem Nein zur Mindestlohninitiative an das Parlament und die Öffentlichkeit sendet.

Rund 400‘000 Personen arbeiten heute in unserem Land zu Tiefstlöhnen unter 4000 Franken –  rund ein Drittel davon mit abgeschlossener Berufslehre, etwa Verkäuferinnen, Bäcker oder Floristinnen. Mit solchen Löhnen kann man in der reichen Schweiz nicht leben.

Der Bundesrat verschliesst die Augen vor der Tatsache, dass der Schutz der Löhne bei uns im Vergleich zu anderen Ländern schwach ist. In seiner Botschaft zur Mindestlohninitiative zeichnet er ein völlig verzerrtes Bild der Realität in unserem Land.

  • Obwohl die GAV-Abdeckung in der Schweiz mit 48 Prozent deutlich tiefer ist als beispielsweise der OECD-Durchschnitt von 62.1 Prozent (s. Anhang der Botschaft), spricht der Bundesrat von einem „ausgezeichneten Funktionieren der Sozialpartnerschaft“.
  • Alle Länder, die eine ähnlich tiefe oder tiefere GAV-Abdeckung haben wie die Schweiz, haben einen gesetzlichen Mindestlohn.
  • Obwohl in der gesamten Deutschschweiz trotz vielen Lohnunterbietungen keine Mindestlöhne über Normalarbeitsverträge erlassen wurden, spricht der Bundesrat von einer „effizienten Bekämpfung“ von Lohnmissbräuchen. 

In vielen Branchen (Schuh- und Kleiderdetailhandel, Journalismus usw.) weigern sich die Arbeitgeber, GAV abzuschliessen. In wachsenden Wirtschaftszweigen mit tiefsten Löhnen wie den Callcentern, Kosmetikinstituten, Fitnesscentern, Kurierdiensten gibt es keine Arbeitgeberverbände, mit denen ein GAV abgeschlossen werden könnte. Der Bundesrat hat heute mit seinem Nein zu Mindestlöhnen zum Ausdruck gebracht, dass ihm die Situation dieser Personen gleichgültig ist.

In der Botschaft musste der Bundesrat die zum Thema vorhandenen ökonomischen Studien zurechtbiegen, um seine Ablehnung des Volksbegehrens zu begründen. Mit Angstmacher-Behauptungen wie höhere Arbeitslosigkeit, Verlust der Konkurrenzfähigkeit unserer Wirtschaft, starrer Arbeitsmarkt usw. hofft er, die grosse Sympathie für die Mindestlohn-Initiative in der Bevölkerung zu drehen. Das wird sich spätestens in der Volksabstimmung als Bumerang erweisen.

Die Schweizer Bevölkerung will keine Schandlöhne. Sie will wie der SGB mit seiner Mindestlohninitiative, dass in der Schweiz Löhne bezahlt werden, die zum Leben reichen.

Auskünfte
  • Daniel Lampart, SGB-Chefökonom, 079 205 69 11
  • Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
Top