Bundesrat Schneider-Ammann zeigt Tieflohn-Beschäftigten die kalte Schulter

  • Löhne und Vertragspolitik
Medienmitteilung
Verfasst durch Daniel Lampart

Mindestlohn-Initiative

Bundesrat Schneider-Ammann verschliesst seine Augen vor dem Tieflohnproblem in der Schweiz. 330‘000 Menschen arbeiten hierzulande für weniger als 22 Fr./Stunde oder weniger als 4000 Fr. pro Monat (bei einer Vollzeitstelle). Das sind Löhne, die nicht zum Leben reichen. Viele der Betroffenen verfügen sogar über eine Berufslehre. Trotzdem haben sie keinen Lohn, mit dem man in der Schweiz über die Runden kommt. Vor allem Frauen arbeiten zu Tieflöhnen. Bundesrat Schneider-Ammann zeigt ihnen die kalte Schulter.

Statt das Tieflohnproblem ernst zu nehmen, redet Schneider-Ammann die Sozialpartnerschaft schön und will die Mindestlohn-Initiative mit Angstmacher-Argumenten schlecht reden. Beides ist nicht redlich. Denn die Sozialpartnerschaft ist schwach ausgeprägt. Weil sich viele Arbeitgeber weigern, Gesamtarbeitsverträge (GAV) mit verbindlichen Mindestlöhnen einzugehen, und weil es in zahlreichen Branchen gar keine Arbeitgeberorganisationen gibt, sind nur rund 45 Prozent der Arbeitnehmenden durch einen Gesamtarbeitsvertrag mit Mindestlohn geschützt. Die Mehrheit der Arbeitnehmenden ist somit nicht gegen Lohndruck geschützt.

Grundsätzlich falsch ist etwa auch das Argument, dass vor allem junge Menschen beim Einstieg in den Arbeitsmarkt von Tieflöhnen betroffen sind. Die Statistik zeigt, dass drei Viertel der Betroffenen 25 und älter sind. Da die jungen Erwachsenen über die Berufslehre ins Arbeitsleben einstiegen, ist das Tieflohnproblem in der Schweiz nicht ein Problem der jüngeren Arbeitnehmenden, sondern vor allem der Frauen mit Berufserfahrung.

Das Tieflohnproblem kann gelöst werden. Mit einem Ja zur Mindestlohn-Initiative hat die Stimmbevölkerung nun die Möglichkeit, für faire Löhne für alle zu sorgen. 

Auskünfte
  • Daniel Lampart, Sekretariatsleiter und Chefökonom SGB, 079 205 69 11
  • Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 031 377 01 09

Zuständig beim SGB

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