Mit der heutigen ablehnenden Antwort auf die parlamentarischen Vorstösse zum Verbot von Euro-Löhnen hat der Bundesrat die Schweizer Arbeitnehmenden im Regen stehen gelassen. Die gesetzlichen Grundlagen sind klar: Zahlen Firmen die Löhne in Euro, um das Wechselkursrisiko auf die Arbeitnehmenden zu überwälzen oder binden sie die Löhne sogar an einen zu tiefen Euro-Kurs, so verlagern sie das Unternehmerrisiko auf die Arbeitnehmenden. Das verbietet das
Arbeitsrecht. Solche Lohnsenkungen sind eine unzulässige Beteiligung am negativen Geschäfts-gang.
Positiv ist, dass sich der Bundesrat klar dagegen ausspricht, dass Grenzgänger schlechter bezahlt werden können als inländische Beschäftigte. Eine solche Ungleichbehandlung verstösst "gegen das Gebot der Nichtdiskriminierung des Freizügigkeitsabkommens". Der SGB erwartet, dass dieses Prinzip von den Vollzugsbehörden lückenlos durchgesetzt wird.
Eine juristische Analyse zur Thematik finden Sie auf www.sgb.ch.