Bundesrat darf Opfer nicht länger vertrösten

  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Medienmitteilung

Die heute präsentierte bundesrätliche Antwort auf die Motion 14.3664 der nationalrätlichen Rechtskommission (Fonds zur gerechten Entschädigung von Asbestopfern) ist unbefriedigend. Sie muss vielen Asbesterkrankten als eigentliche Rechts- bzw. Arbeits-Verweigerung erscheinen.

Der Bundesrat anerkennt zwar in seiner Begründung für eine Empfehlung der Motion, dass viele Asbesterkrankte nicht unter die in der Schweiz guten Unfallversicherungs-Leistungen fallen. Trotzdem will der Bundesrat aber gerade für diese besonders betroffene Kategorie heute keine gerechte Lösung präsentieren (z.B. Angehörige von betroffenen Arbeitnehmenden oder Menschen, welche in der Nähe von Asbest-Fabriken wohnten).

Immerhin will der Bundesrat die Forderung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) aufnehmen, zur Auslotung von möglichen Lösungen für die Asbest-Tragödie einen Runden Tisch einzuberufen. Leider wird aber kein Zeitplan genannt.

Der SGB fordert aus diesem Grund den Bundesrat auf, den Runden Tisch mit allen Hauptakteuren umgehend einzuberufen. Dort sollen die Fragen zur Verjährung, zu Präventionsmassnahmen und zu einem von der Wirtschaft finanzierten Entschädigungs-Fonds diskutiert und geklärt werden. „Die Asbest-Kranken dürfen nicht länger vertröstet werden“, meint dazu Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär und Leiter des Bereiches Arbeitsrecht und Arbeitsbedingungen.

Für Fragen:

Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, 076 335 97

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

031 377 01 17

luca.cirigliano(at)sgb.ch
Luca Cirigliano
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