Bundesrat darf Arbeit nicht mehr verweigern!

  • Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit
  • Löhne und Vertragspolitik
Artikel
Verfasst durch Ewald Ackermann, SGB-Information

Am 21. Oktober, also im Schatten des Wahlfinish und daher nur eingeschränkt wahrgenommen, bestätigte die nationalrätliche Geschäftsprüfungskommission (GPK) offensichtlichen Lohndruck und gleichzeitig halbherziges Handeln des Bundesrates. Der SGB sagt das Gleiche klarer: Bundesrat und Behörden begehen Arbeitsverweigerung

In ihren Schlussfolgerungen zum Bericht über die „Evaluation der Aufsicht über die flankierenden Massnahmen und deren Wirkungen“, den sie bei der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle in Auftrag gegeben hatte, stellt die GPK summarisch fest, „dass:

  • ein Lohndruck offensichtlich vorhanden ist;
  • die flankierenden Massnahmen unvollständig und uneinheitlich umgesetzt werden;
  • die Steuerung verspätet, komplex und zu wenig zielgerichtet ist;
  • die Datengrundlage der Kommunikation ungenügend ist.“ 

Der Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle, die eigentliche Untersuchung, benennt die einzelnen Dunkelstellen: 

  • Besonders ausgeprägt sind die Löhne bei neu eingestellten Personen unter Druck geraten.
  • Trotz spürbarem Lohndruck und entsprechender Vorschrift führte in der ganzen Deutschschweiz kein Kanton Mindestlöhne zum Schutz der Löhne ein. Einige Kantone verzichten sogar bewusst darauf, Lohndumping festzustellen.
  • Die Schutz-Instrumente sind mangelhaft: So können bspw. Lohndrücker bei Subunternehmerketten nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Das zeigen die vielen in den letzten Wochen aufgeflogenen Dumpingfälle auf Baustellen deutlich.

Für den SGB ist klar: Bund und Kantone müssen Lohndumping konsequent bekämpfen. Sie müssen – endlich – ihre laisser-faire-Haltung aufgeben. Bei den unter Druck stehenden Einstiegslöhnen braucht es eine Kontrolloffensive, damit das Dumping ans Tageslicht kommt. Wo die Löhne unter Druck sind, müssen Bund und Kantone Mindestlöhne erlassen. Das schreibt das Gesetz vor. Und die Lücken im Schutzmantel müssen geschlossen werden (bspw. Einführung Solidarhaftung).

Bundesrat Johann Schneider-Ammann ist der oberste Verantwortliche für die korrekte Umsetzung der flankierenden Massnahmen. Wenn die Löhne unter Druck sind, Bund und Kantone den Lohndruck aber nicht konsequent bekämpfen, ist der Auftrag nicht erfüllt. Bundesrat Schneider-Ammann muss daher umgehend Massnahmen ergreifen, damit die Löhne in der Schweiz sicher sind und Lohndumping mit allen Mitteln bekämpft wird.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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