Bundesrat anerkennt Handlungsbedarf, will aber nichts tun!

  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Medienmitteilung
Verfasst durch Luca Cirigliano

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Der am Mittwoch vom Bundesrat verabschiedete Bericht des Bundesrats zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zeigt, dass beim Vollzug des Arbeitsgesetzes (ArG) grosser Handlungsbedarf besteht: Das Gesetz wird nicht in allen Kantonen gleich gut vollzogen, insbesondere die Finanzierung der Arbeitsinspektorate wird nicht sichergestellt. Hier muss der Bundesrat dringend handeln. Denn in der Schweiz sind die Risiken, die zu Burnout oder Herz-Kreislauf-Problemen führen, im Vergleich zu den europäischen Ländern sehr hoch.

Die Zahl der Betriebskontrollen ist laut Bericht sehr tief. Soweit man diese überhaupt abschätzen kann, werden jährlich nur 2% bis 3% aller Betriebe von den kantonalen Arbeitsinspektoraten (KAI) kontrolliert. Diese Zahl variiert jedoch je nach Kanton erheblich.

Der Bund hat zurzeit keinen direkten Einfluss auf die von den Kantonen für die Kontrollen eingesetzten Mittel und die Umsetzung. Deshalb sind die Harmonisierungs-Bemühungen wichtig, die von der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) mit den kürzlich eingeführten Leistungsverträgen angestossen worden sind.

Die den KAI zur Verfügung stehenden Ressourcen werden nicht ausschliesslich für Betriebskontrollen eingesetzt. Beträchtliche Mittel beanspruchen etwa die Prüfung von Bauplänen (Genehmigungsverfahren im Sinne des ArG oder nach kantonalem Recht), die Erteilung von Arbeitszeitbewilligungen sowie die Beratung von Firmen und Arbeitnehmenden. Zwar leisten auch diese Aufgaben einen wichtigen Beitrag zur Prävention. Sie können aber die Kontrollen in den Betrieben nicht ersetzen. Für die Kontrollen durch KAI und Suva braucht es vor allem mehr Gelder.

Der SGB hat verschiedene Forderungen zur Verbesserung des Vollzuges verabschiedet und fordert Bund und Kantone zum Handeln auf:

  • Die heutigen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes müssen an den Arbeitsplätzen auch umgesetzt werden. Hierzu braucht es einen griffigeren Vollzug. 
  • Es braucht endlich mehr Kontrollen durch Kantone und Suva. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die psychosozialen Risiken (Arbeitszeiten, Einhaltung Ruhezeiten und Pausen) Verbindliche Kontrollfrequenzen sind vorzugeben, wie das heute bereits bei den Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit mit der EU gemacht wird. Den Durchführungsorganen müssen die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
  • Bewilligungen für Sonntags- und Nachtarbeit müssen die absolute Ausnahme bleiben.
  • Die Bestimmungen des Gesundheitsschutzes sind auch im Home-Office anzuwenden, speziell die Arbeitszeiterfassung und die Ruhezeit-Bestimmungen. Der Bericht des Bundesrates zeigt hier Handlungsbedarf auf. Dass der Bundesrat keine Gesetzesrevision zur Behebung der konstatierten Probleme anstrebt, ist unverständlich.
Auskünfte
  • Luca Cirigliano, Zentralsekretär zuständig für Arbeitssicherheit, 076 335 61 97
  • Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

031 377 01 17

luca.cirigliano(at)sgb.ch
Luca Cirigliano
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