Bundespräsidentin Doris Leuthard wird morgen auf Einladung des IAO-Generaldirektors die Eröffnungsrede an der Internationalen Arbeitskonferenz 2010 halten. Der Leiter der Schweizer Arbeitnehmerdelegation, Vasco Pedrina, wird dabei die Bundespräsidentin auffordern, sich persönlich für einen wirksamen Kündigungsschutz von Gewerkschaftsvertretern und gewerkschaftlichen Vertrauensleuten zu engagieren. Bundespräsidentin Leuthard soll sich in der dazu vorgesehenen Revision des Obligationenrechts dafür stark machen, dass Personen, denen wegen ihrer Gewerkschaftsaktivität missbräuchlich gekündigt wurde, wieder eingestellt werden können.
Heute können wenig skrupelhafte Arbeitgeber gewerkschaftlich engagierte Arbeitnehmer/innen leicht zum Schweigen bringen, indem sie ihnen kündigen. Selbst bei gerichtlich festgestellter Missbräuchlichkeit dieser Kündigung haben sie lediglich eine magere Entschädigung zu zahlen, die überhaupt keine abschreckende Wirkung entfaltet. Solche gewerkschaftsfeindlichen Kündigungen haben in letzter Zeit zugenommen. Für das Jahr 2009 hat der SGB 15 entsprechende Fälle dokumentiert.
Für das Gastgeberland der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und die älteste Demokratie der Welt ist ein solch äusserst mangelhafter Schutz von Menschen, die nur ihre Rechte am Arbeitsplatz wahrnehmen, mehr als unwürdig. Die Schweiz verletzt damit auch IAO-Abkommen, die sie unterzeichnet hat. Der SGB fordert seit Jahren die nötigen Gesetzesänderungen. Er hat deswegen die Schweiz vor der IAO auch verklagt, was zu einer Verurteilung der Schweiz geführt hat. Im Moment ist eine erneute entsprechende Klage des SGB bei der IAO suspendiert. Der SGB wird aber wieder auf diese zurückkommen, wenn sich im Rahmen der OR-Revision keine überzeugende Lösung für den Schutz der aktiven Gewerkschafter/innen abzeichnen sollte.