Bundesgesetz Ost: Auch ein Instrument gegen Lohndumping

  • Migration
  • Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit
Dossier
Verfasst durch Pietro Cavadini

Dossier Nr. 44

Nach dem Zusammenbruch des „real existierenden Sozialismus“ in Osteuropa und in Zentralasien beschloss das Parlament, dass die Schweiz den Übergang dieser ehemals kommunistischen Staaten zu Demokratie und sozialer Marktwirtschaft unterstützen soll (Transitionshilfe). Es hat dafür seit 1989 Rahmen- und Zusatzkredite im Gesamtumfang von 3,45 Milliarden Franken bewilligt. Am 24. März 1995 schuf es eine erste gesetzliche Grundlage in Form eines zeitlich befristeten, allgemeinverbindlichen Bundesbeschlusses. Jährlich werden 200 Millionen Franken ausgegeben.

Anfang März 2008 läuft dieser Bundesbeschluss aus und muss erneuert werden. Dies geschieht mit dem auf zehn Jahre befristeten neuen Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (kurz Bundesgesetz Ost). Neu ist das Gesetz aber auch die Rechtsgrundlage für den Beitrag der Schweiz zum Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU (Erweiterungsbeitrag, auch Kohäsionsbeitrag genannt) von 1 Milliarde Franken. Gegen dieses Gesetz ist wegen dieses Erweiterungsbeitrages von der SVP und der AUNS das Referendum ergriffen worden. Am 26. November stimmen wir darüber ab.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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