Der Ständerat hat heute das von Gewerkschaften, Arbeitgebern und Bund vorgeschlagene Lohnschutzpaket mit den 14 Massnahmen übernommen. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB ist das ein wichtiger, notwendiger Schritt. Das Paket sichert den Lohnschutz ab, wenn die Schweiz im Rahmen der Bilateralen III EU-Recht übernimmt.
Der Ständerat hat die Entscheide der Wirtschaftskommission WAK-S korrigiert, die den sozialpartnerschaftlichen Vorschlag aushöhlen wollte. Die Debatte im Ständerat hat aber gezeigt, dass es beim Schutz von Personalvertretern gegen missbräuchliche Kündigungen («Massnahme 14») nach wie vor Missverständnisse gibt. Diese Massnahme ist ein wichtiges Element des Lohnschutzpaketes. Denn die Personalvertreter schauen im Betrieb genau hin, ob die Löhne und die Arbeitsbedingungen korrekt sind. Stellen sie Probleme fest, müssen sie intervenieren können. Ein wirksamer Schutz vor Kündigungen ermöglicht ihnen diese wichtige Arbeit.
Weniger erfreulich sind die Entscheide über die «Zuwanderungsabgabe». Eine solche Abgabe kennen einige Länder in Asien schon länger. Die Erfahrungen sind negativ. Es gibt mehr Schwarzarbeit, prekäre Jobs und Lohndruck. Die Abgabe wird zudem oft auf die Arbeitnehmenden überwälzt. In der Schweiz wird das nicht anders sein. Die konkrete Ausgestaltung fördert das Saisonnierstatut, da die Abgabe bei Kurzaufenthalten nicht bezahlt werden muss. Dabei müssten mittlerweile alle wissen, dass dieses sozial und wirtschaftlich schlecht war.
Auch in der Frage des Ständemehrs droht eine negative Entwicklung. Das Ständemehr wurde bei der Gründung des Bundesstaates eingeführt, damit die Kantone besondere Mitbestimmungsrechte haben, wenn bedeutende kantonale Kompetenzen zum Bund verlagert werden. Das ist bei den Bilateralen III nicht der Fall. Teilweise wird behauptet, dass das Ständemehr einen Entscheid demokratisch besonders legitimieren würde. Das Gegenteil ist der Fall: Beim Ständemehr zählt eine Stimme in Glarus oder in Uri rund 36-mal mehr als eine Stimme in Zürich.

