Bilaterale erhalten, Schutzmassnahmen für Arbeitnehmende stärken

  • Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit
Medienmitteilung
Verfasst durch Daniel Lampart

Zu den Umsetzungsentscheiden des Bundesrats zur Masseneinwanderungsinitiative

Die Entscheide des Bundesrats vom Mittwoch zeigen, dass dieser dem Erhalt der Bilateralen Verträge heute eine zentrale Bedeutung zumisst. Dies ist positiv und vor dem Hintergrund des Frankenschocks umso wichtiger. Bei den nun anstehenden Verhandlungen dürfen bestehende Schutzmassnahmen gegen Druck auf Lohn, Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze jedoch nicht in Frage gestellt werden. Diese Schutzmassnahmen sind nicht verhandelbar. In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden und Schweizer Arbeitsbedingungen herrschen.

Die vom Bundesrat vorgestellten Begleitmassnahmen zeigen, dass sich der Bundesrat bewusst ist, dass etwas für den besseren Schutz der Arbeitnehmenden unternommen werden muss. So ist beispielsweise der Schritt positiv zu werten, dass die Bundesverwaltung offene Stellen künftig den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) vorab meldet. Unverständlich ist, dass für den Privatsektor, in dem der Druck auf Löhne, Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze am grössten ist, keine Massnahmen vorgesehen sind.

 

Generell steht der SGB Kontingentierungssystemen ablehnend gegenüber. Wie die Vergangenheit zeigte, führen sie zur Diskriminierung von Arbeitnehmenden ohne Schweizer Pass und fördern Schwarzarbeit und Lohndumping. Denn bei einer Kontingentierung werden Schweizer Arbeitgeber wie früher die vorgängigen behördlichen Überprüfungen zu umgehen versuchen. Deshalb schadet die Schlechterbehandlung von Menschen ohne Schweizer Pass am Ende allen Arbeitnehmenden in der Schweiz.

Auskünfte:
  •  Thomas Zimmermann, Kommunikation SGB, 079 249 59 74

 

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

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