Der Entscheid des Bundesrates zur "Umsetzung" des Art. 121a BV ("Masseneinwanderungsinitiative") enthält für die Arbeitnehmenden in der Schweiz einige positive Elemente aber auch Gefahren. Positiv ist, dass der Bundesrat die Bilateralen erhalten will und mit der EU in erster Linie eine einvernehmliche Lösung suchen will. Denn für ein kleines Land wie die Schweiz ist es essentiell, mit der EU, ihrem wichtigsten Wirtschaftspartner, geregelte Verhältnisse zu haben.
Die einseitige Einführung einer Schutzklausel birgt grosse Gefahren, dass dieses geregelte Verhältnis nachhaltig gestört wird. Eine solche Schutzklausel muss im Detail auf ihre Folgen geprüft werden.
Klar ist, dass das ausgesprochen knappe Ja am 9. Februar 2014 nur zustande gekommen ist, weil sich viele Arbeitnehmende Sorgen um die Löhne und die Arbeitsplätze machten. Diese Sorgen und Probleme müssen gelöst werden. In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden und Schweizer Arbeitsbedingungen gelten. Dieses Versprechen der Flankierenden Massnahmen ist konsequent durchzusetzen. Zudem braucht es Massnahmen zur Verbesserung der Situation der älteren Arbeitnehmenden.
Klar ist ebenfalls, dass das frühere Kontingentssystem (Saisonnierstatut usw.) negative Auswirkungen für die Arbeitnehmenden hatte: Schwarzarbeit, Tieflohnjobs, Lohndruck und unwürdige Arbeitsbedingungen waren an der Tagesordnung. Ein neues Saisonnierstatut oder ähnliche Lösungen lehnt der Schweizerische Gewerkschaftsbund ab.