Bilaterale erhalten, Frankenaufwertung bekämpfen, Löhne und Arbeitsplätze schützen

  • Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit
  • Geld und Währung
Medienmitteilung

SGB-Kommentar zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU

Der heutige Entscheid des Vereinigten Königsreichs, aus der EU auszutreten, stellt das Europäische Projekt vor grosse Herausforderungen. Um ihn zu verstehen, muss man der Tatsache Rechnung tragen, dass der Inselstaat historisch eine besondere Beziehung zur EU hatte und u.a. diverse Sonderregelungen beanspruchte (kein Euro, kein Schengen usw.). Weiter dürfte eine Rolle spielen, dass das Land im Gegensatz zu den übrigen einkommensstarken EU-Staaten keine wirksamen flankierenden Massnahmen zum Schutz der Löhne und der Arbeitsbedingungen eingeführt hatte.

Der Entscheid der Briten ändert nichts daran, dass die Schweiz die Bilateralen Verträge mit der EU erhalten muss. Unsere Nachbarländer bzw. die wichtigen Exportländer sind alle EU-Mitglieder. Die Schweiz braucht gute und geregelte Beziehungen zu diesen Ländern. Der "Brexit"-Entscheid zeigt aber, dass europapolitische Abstimmungen nur zu gewinnen sind, wenn die Bevölkerung den Eindruck hat, dass sie davon profitiert. Diesbezüglich gibt es in der Schweiz nach wie vor Handlungsbedarf. Der Lohnschutz und der Schutz der älteren Arbeitnehmenden muss verbessert werden. Zusätzlich braucht es Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie bessere Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Es ist damit zu rechnen, dass die Gespräche mit der EU über Art. 121a BV weiterhin ausgesetzt werden. Das darf nicht überbewertet werden. Denn der den Gesprächen zugrundeliegende Art. 14(2) des Freizügigkeitsabkommens FZA sieht nur temporäre Massnahmen mit einem Einverständnis der EU vor. Zur Verbesserung der Situation der Arbeitnehmenden in der Schweiz braucht es aber - wie oben beschrieben - dauerhafte, wirksame Massnahmen. Die Schweiz kann solche Massnahmen auch unter dem FZA problemlos einseitig einführen, sofern sie nicht-diskriminierend sind, d.h. unabhängig von der Staatsangehörigkeit zur Anwendung kommen.

Die unmittelbare Gefahr für unser Land kommt von den Finanzmärkten. Der SGB erwartet von der Nationalbank, dass sie die Aufwertung des Frankens bekämpft und so verhindert, dass die Schweizer Wirtschaft durch den UK-Entscheid Schaden nimmt.

In den nächsten Tagen werden in der Schweiz wahrscheinlich Ideen eingebracht, mit dem Vereinigten Königreiche eine Art neue EFTA als EU-Gegenprojekt zu gründen. Das wäre aber weder politisch noch ökonomisch zielführend. U.a. weil der Anteil der Schweizer Ausfuhren ins Vereinigte Königreich mit 4.5 Prozent vergleichsweise klein ist.

Auskünfte:
  • Daniel Lampart, Leiter SGB-Zentralsekretariat, 079 205 69 11
  • Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74
  • Matthias Preisser, Kommunikation SGB, 031 377 01 24

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

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