Der SGB begrüsst es, dass der Bundesrat endlich den Schutz gegen antigewerkschaftliche Kündigungen und für Whistleblowers verbessern will. Die vorgeschlagenen Sanktionsmassnahmen sind aber viel zu weich: Für grosse Unternehmen ist eine maximale Entschädigung von zwölf Monatslöhnen kaum abschreckend. Zudem verlieren die missbräuchlich entlassenen PersonalvertreterInnen, GewerkschafterInnen und Whistleblowers weiterhin definitiv ihre Stelle. Sie haben keinerlei Anspruch auf Wiedereinstellung, werden also arbeitslos und können ihre Rechte nicht mehr am Arbeitsplatz geltend machen.
Der SGB fordert daher den Bundesrat auf, Sanktionsmassnahmen mit Zähnen vorzusehen, den Schutz gegen antigewerkschaftliche Kündigungen zu erhöhen sowie die Wiedereinstellungsmöglichkeit für missbräuchlich Entlassene vorzusehen. Weitergehende Massnahmen sind nötig. In den letzten Monaten hat die Zahl missbräuchlicher Kündigungen von PersonalvertreterInnen oder GewerkschafterInnen dramatisch zugenommen.
Dazu kommt, dass die Schweiz von der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verurteilt worden ist, weil sie die internationalen Schutznormen gegen antigewerkschaftliche Kündigungen nicht einhält. Diese Schutznormen gehören zu den fundamentalen Menschenrechten.