Der Bundesrat schliesst die Schulen, ohne ausreichende Abfederung für die erwerbstätigen Eltern. Der SGB fordert, dass der Bundesrat bis zur Schulschliessung am Montag Massnahmen vorlegt, wie die Löhne garantiert werden können und die Kinderbetreuung in allen Kantonen sichergestellt werden kann. Diese einzigartige Krisensituation braucht rasche Massnahmen. Der Abbau von Hürden bei Kurzarbeit ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Auch wenn Eltern zuhause bleiben müssen, um die Kinder zu betreuen, muss der Arbeitgeber die Löhne grundsätzlich weiterbezahlen. Darüber hinaus ist aber auch der Staat in der Pflicht. Denn die Schulen werden auf seine Anordnung hin geschlossen. Der SGB schlägt einen Lohnersatz für Eltern mit Betreuungspflichten vor. Dazu sollen bereits bestehende Strukturen wie die Erwerbsersatzordnung EO genutzt werden. Zusätzlich müssen alle Kantone Betreuungsangebote auf die Beine stellen.
Bereits jetzt haben viele Angestellte mit tiefen Löhnen und prekären Arbeitsverträgen in den stark betroffenen Branchen wie Gastgewerbe, Kultur- oder Eventbereich ihre Stelle verloren. Dass der Bundesrat hier gezielt Unterstützung zugesagt hat begrüsst der SGB.
Die drastischen Massnahmen des Bundesrats, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, sind zwar nachvollziehbar, doch wenn die Löhne nicht garantiert werden, droht eine schwere Rezession mit drastischen Folgen für die Erwerbstätigen. Deshalb hat für den SGB im Moment oberste Priorität, dass, die Löhne sichergestellt sind.
Zusätzlich müssen Konjunkturprogramme vorbereitet werden. Dabei ist der Fokus auf die binnenwirtschaftlichen Branchen zu richten, welche ihre Produkte und Dienstleistungen vor allem in der Schweiz verkaufen. Hier helfen Massnahmen zur Stärkung der Kaufkraft sowie – um ein Übergreifen auf die Bauwirtschaft zu verhindern – auch Investitionsprogramme.
Wichtig ist zudem, dass sich die Firmen bei Lieferengpässen aushelfen. Die Nationalbank muss vor allem die Exportwirtschaft vor grösseren Schäden bewahren, indem sie gegen die Frankenüberbewertung ankämpft und dafür sorgt, dass der Franken einigermassen fair bewertet ist.
Die Rechtslage:
Das Risiko einer Epidemie gehört in die Sphäre des Unternehmerrisikos. Die Unternehmen sind grundsätzlich angehalten, den Lohn zu zahlen, auch wenn der Betrieb eingestellt wird oder Arbeitnehmende aufgrund an sie gerichteter behördlicher Massnahmen gemäss Epidemiegesetz nicht am Arbeitsplatz erscheinen können. Das heisst konkret, dass der Arbeitnehmende das Recht auf Zahlung seines Lohnes hat, wenn z.B. eine Quarantäne über ihn verhängt wurde oder er von einer anderen behördlichen Massnahme persönlich betroffen wird und nicht mehr an den Arbeitsplatz darf. Aber auch wenn z.B. staatliche Massnahmen zur Schliessung von Schulen oder Kitas führen, und der Arbeitnehmer seine Kinder betreuen muss, besteht eine Lohnfortzahlungspflicht: die Eltern sind gesetzlich verpflichtet, die Betreuung der Kinder sicherzustellen und das Kindeswohl zu schützen.