Asbestkatastrophe umfassend bewältigen - SGB begrüsst runden Tisch

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Medienmitteilung

Bund beschliesst runden Tisch zur Hilfe für Asbesterkrankte

Der SGB begrüsst den Entscheid von Bundesrat Alain Berset, einen runden Tisch unter Leitung von alt Bundesrat Moritz Leuenberger zum Thema Asbest einzusetzen, der auch nach Lösungen bei der finanziellen Hilfe für Asbesterkrankte und ihre Angehörigen suchen soll. Der Bund entspricht damit einer zentralen Forderung der Gewerkschaften und des SGB. Der SGB und seine Verbände werden am Runden Tisch gerne ihren Beitrag zu einer gemeinsamen Lösung leisten.

Erstes Ziel des runden Tischs muss sein, möglichst rasch finanzielle Lösungen für bereits verjährte Fälle und asbestbedingt Erkrankte zu suchen, die nicht unter das Unfallversicherungsgesetz (UVG) fallen. Für sie stellt eine Entschädigung einen späten Akt der Gerechtigkeit dar. Im Vordergrund steht für die Gewerkschaften dabei nach wie vor die Schaffung eines von der Wirtschaft finanzierten Entschädigungsfonds.

Zweitens muss das schweizerische Verjährungsrecht in Zivilsachen neu geregelt werden, weil eine zehnjährige Verjährungsfrist den modernen gesundheitlichen Risiken nicht entspricht. Dies hat zuletzt vor Jahresfrist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) klar gemacht. Bei der laufenden Revision des Verjährungsrechts braucht es eine neue, opfergerechte Regelung der Fristen, innerhalb derer Asbesterkrankte Schadenersatz fordern können. Der langen Latenzzeit von Asbesterkrankungen am besten Rechnung trägt eine Frist, die erst ab Ausbruch der Krankheit zu laufen beginnt. Allenfalls kann eine solche Regelung auch auf Asbesterkrankungen beschränkt werden, wie es der Bund in seiner heutigen Mitteilung antönt.

Nicht vergessen gehen dürfen am runden Tisch angesichts der gewaltigen Mengen von Asbest, die vor dem Verbot von 1990 in der Schweiz verbaut wurden und die heute bei Abbruch und Umbauten freigesetzt werden könnten, schliesslich zwei Dinge. Einerseits müssen die Lücken im Präventionsdispositiv dringend geschlossen werden. Andererseits dürfen die grossen Ausgaben, welche die Suva im Zusammenhang mit der Asbest-Problematik bereits leistet und die noch auf sie zukommen werden, nicht einseitig auf einige gewerbliche Branchen abgewälzt werden. Es braucht einen angemessenen Ausgleich im ganzen Versichertenkollektiv.

Für den SGB ist klar: Die Schweiz darf die aus der Asbest-Katastrophe folgenden Probleme nicht länger vor sich herschieben, die Asbest-Kranken dürfen nicht länger vertröstet werden. Die Asbest-Katastrophe muss umfassend bewältigt werden. Dafür müssen alle Akteure gemeinsam handeln. Mit der Einberufung des runden Tisches hat der Bund einen ersten Schritt dazu getan.

Auskünfte
  •  Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, zuständig für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, 076 335 61 97
  • Nico Lutz, Unia-Geschäftsleitungsmitglied, Sektorleiter Bau, 076 330 82 07

 

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

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Luca Cirigliano
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