Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Aufgaben der Informations- und Kommunikationstechnik

  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Vernehmlassungen
Verfasst durch Luca Cirigliano

Vernehmlassungsantwort des SGB zur Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz: Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer die Aufgaben der Informations- und Kommunikationstechnik (Art. 32a ArGV2)

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund bedankt sich für die Möglichkeit, zur Änderung der obengenannten Verordnung Stellung nehmen zu dürfen.

Die vorliegende Änderung wurde in enger Zusammenarbeit mit den Branchengewerkschaften sowie Arbeitgeberverbänden ausgearbeitet. Insbesondere die Gewerkschaft syndicom war hier federführend in den Gesprächen.

Wir bedanken uns für die u.E. vorbildliche Aufgleisung der Revision. Dieses Vorgehen erlaubt es, wie vorliegend der Fall, ausgewogene Lösungen zu finden, um die Gesundheit der Arbeitnehmenden mit den Bedürfnissen der Wirtschaft im Bereich von Sonderbestimmungen zur Nachtarbeit und Sonntagen sowie die Arbeiten an einer Netz- oder Informatik-Struktur in Einklang zu bringen.

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

031 377 01 17

luca.cirigliano(at)sgb.ch
Luca Cirigliano
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