Mit dem deutlichen Nein zur «Nachhaltigkeits-Initiative» der SVP am 14. Juni hat die Stimmbevölkerung die Bilateralen Verträge und die Personenfreizügigkeit mit den Flankierenden Massnahmen bestätigt. Die Schweiz braucht gute und geregelte Beziehungen mit der EU. Und die Personenfreizügigkeit ist – in Verbindung mit einem wirksamen Lohnschutz – besser als das frühere Kontingentssystem, aber auch als Punktesysteme, wie es sie in anderen Ländern gibt.
Das Nein heisst aber nicht, dass die Schweiz jetzt zur Tagesordnung übergehen kann. Auch wenn die Probleme nichts mit der Personenfreizügigkeit zu tun haben. Personenfreizügigkeit ist auch kein Laissez-faire. Im Gegenteil: Auch mit der Personenfreizügigkeit kann die Schweiz alles tun, damit es Arbeitnehmenden besser geht. Sie darf einzig nicht nach Nationalität diskriminieren.
In zahlreichen Berufen reicht der Lohn nicht oder kaum zum Leben – im Gastgewerbe, im Verkauf, in Kitas und selbst in Apotheken. Diese Berufe müssen aufwertet werden - mit einem Lohn von mindestens 5’000 Franken für Berufe mit Lehre bzw. 4500 Franken für alle.
Die Lage der älteren Arbeitnehmenden muss sich verbessern. Wenn sie arbeitslos sind, müssen sie besser bei der Stellensuche unterstützt werden. Die RAV müssen künftig vor allem vermitteln statt kontrollieren. Für langjährige ältere Arbeitnehmende braucht es ausserdem einen besseren Kündigungsschutz.
Der Lohnschutz muss von den Kantonen konsequenter umgesetzt werden. Das Seco hat bei den Flankierenden Massnahmen eine Oberaufsichtsfunktion und muss dafür sorgen, dass der Lohnschutz umgesetzt wird. Kantonale und städtische Mindestlöhne müssen gelten und durchgesetzt werden. Der SGB ergreift deshalb das Referendum gegen den Lohn-Angriff des Parlamentes.
