Arbeiten im Freien – vor Sonnenstrahlen schützen!

  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Artikel
Verfasst durch Luca Cirigliano

Wer beim Arbeiten der Sonne ausgesetzt ist, hat ein erhöhtes Hautkrebs-Risiko. Die Schweiz hat eine der höchsten Hautkrebsraten der Welt! Das zeigt: Mehr Hautschutz tut Not.

Aktuell verteilen SGB-Gewerkschaften im Rahmen der AHVplus-Kampagne Sonnencrème-Tuben. Sie erinnern daran: Nicht nur die Haut braucht Schutz, sondern auch unsere Renten. Aber die Haut auch. Denn wer im Freien arbeitet, ist gefährdet. Auch in einem eher verhangenen Sommer, wie wir ihn 2016 bisher erlebten: Kälte und Bewölkung täuschen über die Strahlungsintensität hinweg. Auch bei bedecktem Himmel dringen bis zu 80 % der UV-Strahlen durch die Wolkendecke. Helle Flächen wie Metall, Glas, heller Beton oder Wasser reflektieren die UV-Strahlen und können deren Wirkung beinahe verdoppeln!

Schutz vor UV-Strahlung notwendig

Wer unter freiem Himmel arbeitet, ist vermehrt UV-Strahlen ausgesetzt und hat damit ein erhöhtes Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Betroffen sind Bauarbeiter, Dachdecker, Strassenarbeiter, Gärtner, Landarbeiter, Kabelleger, Badmeister, Skilehrer, Skiliftpersonal, etc. UV-Sonnenstrahlen können verschiedene Krebsarten sowie eine Schädigung der Augen bewirken. Dagegen muss man sich richtig schützen. Die Augen mit einer Sonnenbrille. Auf ungeschützten Hautpartien ist eine Sonnencreme mit einem Lichtschutz-Faktor von mindestens 25 aufzutragen. Angesagt sind ein Hut mit breitem Rand oder ein Tuch, ebenso dicht gewobene Kleider in kräftigen Farben. Die Haut soll wiederholt eingecremt werden, um den Schutz aufrechtzuerhalten.

Die Verantwortung für den Schutz vor der Sonne und übermässiger Hitze tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmende gemeinsam. Arbeitgeber sind nach Art. 20 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz verpflichtet, Arbeitnehmer vor übermässiger Sonneneinwirkung sowie vor übermässiger Wärmestrahlung zu schützen. Dies z.B. mit dem Verteilen von geeigneter Schutzausrüstung sowie Sonnencremen. Art. 35 derselben Verordnung verlangt, dass in der Nähe der Arbeitsplätze Trinkwasser zur Verfügung stehen muss.

Schweiz: eine der höchsten Hautkrebs-Raten

Die Schweiz gehört weltweit zu den Ländern mit den höchsten Hautkrebsraten. Pro Jahr erkranken rund 20 000 bis 25 000 Menschen an eher gut behandelbaren Krebsarten wie Basaliom oder Spinaliom. Von einem Melanom, dem bösartigsten Hautkrebs, sind rund 2400 Personen betroffen. Rund 300 Patienten sterben jährlich an einem Melanom. Das sind deutlich mehr Menschen, als an Aids sterben, und annähernd so viele, wie bei Verkehrsunfällen ums Leben kommen! Besonders betroffen sind hier Arbeitnehmende, die während ihres Berufes draussen gearbeitet und sich zu wenig gegen UV-Strahlen geschützt haben.

Es ist höchste Zeit, dass wir das ändern! Personen, die viel an der Sonne arbeiten und/oder viele Muttermale haben, sollten sich regelmässig auf Hautveränderungen untersuchen und einen Arzt konsultieren.

Für mehr Informationen:

  • Auskunft Krebsliga Schweiz: 0800 11 88 11 (Anruf kostenlos, Mo.-Fr. 09.00-19.00 Uhr)
  • zu Hitze Suva

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

031 377 01 17

luca.cirigliano(at)sgb.ch
Luca Cirigliano
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