Antigewerkschaftliche Kündigungen stoppen

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RESOLUTION
Angenommen vom SGB-Kongress 5./6. November 2010

In allen demokratischen Staaten sind Arbeitnehmende, die eine spezifische gewerkschaftliche Rolle wahrnehmen, in hohem Mass gegen Kündigung geschützt. In der Schweiz ist dieser Schutz auf ein mickriges Minimum beschränkt: Sogar wenn ein Gericht feststellt, dass ein gewerkschaftlicher Vertreter missbräuchlich entlassen worden ist, können höchstens sechs Monatslöhne als Entschädigung verfügt werden, nicht aber eine Wiedereinstellung.

Diese Loskauf-Mentalität ist ein Hohn. Sie verletzt internationales Recht, nämlich das von der Schweiz ratifizierte IAO-Abkommen 98. Deshalb hat der SGB die Schweiz 2003 bei der IAO angeklagt. Die IAO hat die Schweiz daraufhin gerüffelt. Aufgrund der stur blockierenden Haltung der Arbeitgeber waren der Bundesrat und die Verwaltung jedoch nicht zu handeln bereit.

In der jüngsten Krise haben antigewerkschaftliche Kündigungen deutlich zugenommen. Diverse Betriebe - auch solche, die sich sonst gern als Muster-Unternehmen ins Schaufenster der Öffentlichkeit stellen (Tamedia, Manor) - haben missbräuchlich Gewerkschaftsvertreter/innen entlassen. Sie entledigten sich so ihrer Kritik und innerbetrieblicher Opposition, um Restrukturierungen wider das Personal reibungslos durchziehen zu können. Diese „Friss-oder-stirb-Haltung“, dieser imperative Griff zum Maulkorb widerspricht jeglicher Vorstellung von Sozialpartnerschaft und einer demokratischen Konzeption der Gesellschaft. Belegschaft und Gewerkschaft werden so in den Würgegriff genommen. Die SGB-Gewerkschaften haben diesen dramatisch zunehmenden Skandal in einer Kampagne öffentlich denunziert. Das hat den Bundesrat endlich dazu gebracht, entsprechenden Handlungsbedarf zuzugeben. In seinem Entwurf zu einem verstärkten Kündigungsschutz von Personen, die Missstand am Arbeitsplatz anzeigen, will er auch gewerkschaftliche Vertreter/innen besser schützen.

Der SGB-Kongress bekräftigt:

 

1        Antigewerkschaftliche Kündigungen und Repressionen verhöhnen den Rechtsstaat und sind einer Demokratie unwürdig.

 

2        Die Gewerkschaftsbewegung wird weiterhin jede antigewerkschaftliche Kündigung öffentlich denunzieren. Unternehmen, die den autoritären Tarif durchgeben, sollen wissen, dass sie dies viel kosten wird. Die Gewerkschaften führen ihre Kampagne sowohl gegen antigewerkschaftliche Kündigungen als auch für die Stärkung der Gewerkschaftsrechte und die Bestrafung von den Arbeitgebern, welche deren Ausübung verhindern entschieden weiter.

 

3        Falls die Verhandlungen und Bemühungen für einen besseren Kündigungsschutz gewerkschaftlicher Vertreter/innen scheitern sollten, wird der SGB die Klage vor der IAO erneut vorantreiben. Er wird zusätzlich geeignete Initiativen auf parlamentarischer und politischer Ebene prüfen. In allen GAV-Verhandlungen werden unsere Forderungen zum Schutz der Vertrauensleute als prioritäre Forderung eingebracht.

 

4        Die bundesrätlichen Vorschläge zu einem besseren Kündigungsschutz gewerkschaftlicher Vertreter/innen müssen auch das Recht auf eine Wiedereinstellung von missbräuchlich Gekündigten enthalten. Die Wiedereinstellung ist nämlich:

a.        Die beste abschreckende Sanktion gegen Arbeitgeber, welche die Demokratie und die Sozialpartnerschaft mit den Füssen treten. Angriffe auf grundlegende Rechte sühnt man nicht allein mit Geldzahlung.

b.        Die beste Wiedergutmachung des von den Opfern antigewerkschaftlicher Kündigungen erlittenen Schadens;

c.    Die Stärkung der Kompetenz der DemokratInnen, sich für Demokratie einzusetzen und gegen Tyranie zu wehren.

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

031 377 01 17

luca.cirigliano(at)sgb.ch
Luca Cirigliano
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