Der Ständerat will kantonale Mindestlöhne unterbieten. Arbeitnehmende mit tiefen Löhnen sollen künftig weniger verdienen. Betroffen wäre vor allem Beschäftigte im Gastgewerbe, in der Reinigung oder in Coiffeursalons. Existenzsicherende Löhne von Tausenden Arbeitnehmenden sind damit in Frage gestellt. Der Ständerat bricht mit seinem Entscheid bewusst die Verfassung.
Die bürgerliche Mehrheit im Ständerat hat sich heute dafür ausgesprochen, dass kantonale Mindestlöhne nicht mehr für Beschäftigte mit einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gelten sollen. GAV-Beschäftigte, die heute bereits einen kantonalen Mindestlohn erhalten, sollen künftig keine Mindestlohnerhöhungen mehr bekommen. GAV-Beschäftigte in Kantonen und Gemeinden, die in Zukunft einen Mindestlohn einführen, würden den Mindestlohn nie erhalten.
Frontalangriff auf Geringverdienende
Der Beschluss des Ständerats ist ein Frontalangriff auf Geringverdienende. Mindestlöhne verbessern nachweislich die tiefsten Löhne. Dank Mindestlöhnen können Arbeitnehmende von ihrem Lohn leben. Nicht zuletzt verringern Mindestlöhne die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern, da viele Frauen zu Tiefstlöhnen arbeiten. Der Ständerat ermöglicht den Arbeitgebern mit seinem Entscheid Gewinne auf dem Buckel von Tieflohnbeschäftigten. Dafür zahlen nicht nur die Arbeitnehmenden selbst. Auch die Familien der Tieflohnbeschäftigten und die Allgemeinheit tragen die Kosten. Sie werden nun wieder einspringen müssen, wenn der Lohn auch bei einem Vollzeitpensum nicht zum Leben reicht.
Bewusst verfassungswidrig
Der Ständerat verletzt mit seinem Entscheid die Verfassung und den Föderalismus, obwohl Bundesrat und Kantone unmissverständlich darauf hingewiesen haben. Die GAV-Ausnahme läuft den Grundprinzipien des Schweizer Rechtsstaats und den demokratischen Entscheiden in Kantonen und Gemeinden zuwider. Trotzdem hat sich die Mehrheit darüber hinweggesetzt, um den Arbeitgebern insbesondere im Gastgewerbe weiterhin Hungerlöhne zu ermöglichen.
Unzureichende Besitzstandswahrung
Die Wahrung des Besitzstands, wie sie der Ständerat beschlossen hat, ändert an der Verfassungswidrigkeit wenig. Und auch sie führt zu tieferen Löhnen, weil sich die kantonalen Mindestlöhne in Genf und in Neuenburg und der kommunale Mindestlohn in Luzern schleichend entwerten. Vor allem verhindert sie, dass künftige Mindestlöhne ihre volle Wirkung entfalten können. Der Ständeratsmehrheit verhindert damit, dass in Zürich und Winterthur Tausende Tieflohnbeschäftigte, den vom Stimmvolk gewollten Mindestlohn erhalten. In weiteren Kantonen und Gemeinden (Waadt, Wallis, Tessin, Jura sowie den Städten Bern und Biel) schränkt der Ständerat den Spielraum laufender Initiative ein.
Schwächung des Lohnschutzes
Kantonale Mindestlöhne sind – im Rahmen der Personenfreizügigkeit – ein wichtiges Instrument gegen Lohndumping. Die Arbeitgeber und das Parlament schwächen den Lohnschutz vor den anstehenden Europa-Abstimmungen. Das ist ein Spiel mit dem Feuer und gefährdet die erfolgreiche, sozial flankierte Öffnungspolitik gegenüber der EU. Der SGB wird sich mit aller Kraft gegen diesen Angriff auf die Mindestlöhne wehren.

