Angriff auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden

  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Medienmitteilung

Respektloser Entscheid der WAK-Ständerat

 

Die ständerätliche Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) hat gestern zwei Parlamentarische Initiativen von Konrad Graber und Karin Keller-Sutter angenommen. Die beiden Vorstösse wollen weitgehende Ausnahmen von der Arbeitszeiterfassung und den Abbau von Schutzmechanismen im Arbeitsgesetz. Sie nehmen damit in Kauf, dass der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gravierend abgebaut wird.

Die Initiative von Ständerat Graber zielt auf den gesamten Dienstleistungssektor. Sie greift nicht nur die Arbeitszeiterfassung an, sondern den Kern der geltenden materiellen Bestimmungen zu Arbeits- und Ruhezeiten in diesem Sektor. So sollen nach dem Willen der rechtsbürgerlichen Mehrheit in der WAK-S in einem neuen Gummiparagraphen "leitende Arbeitnehmer" sowie "Fachspezialisten" von der Arbeitszeiterfassung ausgenommen werden. Sie müssten damit praktisch rund um die Uhr, ja sogar an Sonntagen, arbeiten. Ausserdem greift der Vorstoss die wöchentlichen Höchstarbeitszeiten frontal an.

Die Initiative Keller-Sutter verlangt, dass "Arbeitnehmer mit leitender Tätigkeit und Fachspezialisten" aller Branchen keine Arbeitszeiterfassung mehr hätten, und dies ohne jegliche kompensatorische Massnahmen für den Gesundheitsschutz. Damit würde es keine individuelle Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmenden mehr brauchen und auch kein paritätisches Verfahren mehr geben, um die Einhaltung der theoretisch noch gültigen materiellen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes kontrollieren zu können.

Die Kommission hebelt mit ihrem Entscheid nicht nur ganz bewusst arbeitsgesetzliche Regelungen aus. Sie stellt auch das Arbeitsgesetz grundsätzlich in Frage, wenn sie mitteilt, die Kommissionsmehrheit sei "der Ansicht, das Arbeitsgesetz von 1964 sei in erster Linie als Fabrikarbeitsgesetz konzipiert, es biete nicht genügend Möglichkeiten für die heutigen Gegebenheiten der Arbeitswelt und solle an die heute gelebte Realität angepasst werden". Eine Alibibegründung, kann doch das Arbeitsgesetz, soweit nötig, problemlos an die Realitäten unserer Dienstleistungsgesellschaft angepasst werden.

Der Entscheid der WAK-S ist mit dieser Begründung nichts anderes als ein Generalangriff auf jegliche gesetzliche Regelung zum Schutz der Arbeitnehmenden und ihrer - vor allem psychischen - Gesundheit. Noch mehr Überarbeitung, aber auch zunehmende Nacht- und Sonntagsarbeit, wären die Folge. Stress und Burn-Out würden dramatisch zunehmen. Den Arbeitsinspektoren würde weitgehend verunmöglicht, grundlegende Arbeitsschutzmassnahmen wie die Einhaltung der Höchstarbeits-, Ruhe- und Pausenzeiten sowie das Verbot der Nacht- bzw. Sonntagsarbeit zu kontrollieren. Diese Verbote würden dann wohl fallen.

Der SGB und alle Akteure, die sich für die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben aussprechen, werden die von der Kommission beantragten Verschlechterungen vehement bekämpfen.

Auskünfte
  • Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

031 377 01 17

luca.cirigliano(at)sgb.ch
Luca Cirigliano
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